Varta: Sanierungspläne enteignen Alt-Aktionäre und ebnen neuen Investoren den Weg
Der traditionsreiche Batteriehersteller Varta hat in einer beispiellosen Entscheidung seine Alt-Aktionäre durch eine vollständige Kapitalherabsetzung enteignet. Diese Maßnahme wurde bereits in der vergangenen Woche vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen. Die unmittelbare Konsequenz für die bisherigen Aktionäre ist der Verlust jeglicher Beteiligung ohne finanzielle Entschädigung, was zudem den Widerruf der Börsennotierung des Unternehmens nach sich zieht.
Während der Aktienkurs von Varta seit Bekanntwerden der einschneidenden Sanierungspläne im Sommer dramatisch gefallen war, verbleibt heute nur noch ein Gesamtwert von wenig über 50 Millionen Euro. Im Vergleich: Zum Jahresende 2020 lag der Unternehmenswert noch bei beeindruckenden 4,9 Milliarden Euro.
In einer überraschenden Wendung steigen nun der Unternehmer Michael Tojner, der zuvor bereits 50,1 Prozent der Aktien hielt, und der Sportwagenhersteller Porsche bei Varta ein. Ihnen wird exklusiv eine Kapitalerhöhung angeboten, für die beide jeweils 30 Millionen Euro investieren. Dies verschafft ihnen fortan jeweils 50 Prozent der neu geschaffenen Anteile, während die Zukunft weiterer möglicher Investoren vorerst ungewiss bleibt.
Varta befindet sich in einer gravierenden Krise, ausgelöst durch schwankende Nachfrage und strategische Fehlentscheidungen, darunter die übermäßige Abhängigkeit von Großkunden wie Apple. Um einen Konkurs abzuwenden, hat Varta im Juli 2024 ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeleitet.
Ein zentraler Bestandteil des Plans ist neben der genannten Enteignung ein Schuldenschnitt, der die Verbindlichkeiten erheblich reduzieren soll. Der Sanierungsplan wurde im Januar gerichtlich bestätigt, obwohl er auf starken Widerstand stieß, insbesondere von Seiten der Kleinanleger, die sowohl national als auch verfassungsrechtlich erfolglos gegen die Maßnahmen vorgingen.
Eine weitere Frist für eine Verfassungsbeschwerde steht noch aus, doch der Ausgang bleibt ungewiss.

