USA: Neue Zölle auf Autoteile treten in Kraft – Erleichterungen für Hersteller
In den Vereinigten Staaten sind die von Präsident Donald Trump angekündigten Importzölle auf Autoteile am Samstag wirksam geworden. Die neuen Regelungen sehen einen Aufschlag von 25 Prozent auf bestimmte Autokomponenten vor. Hersteller jedoch, die ihren Montageprozess in den USA abschließen, haben die Möglichkeit, Teile der Zölle rückerstattet zu bekommen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Autoteile, die von den zusätzlichen Abgaben auf Aluminium und Stahl ausgenommen sind, um so eine Doppelbelastung zu verhindern – eine Maßnahme, die der Präsident kürzlich verkündete, nachdem die Branche vermehrt auf Belastungen hingewiesen hatte.
Präsident Trump äußerte hierzu, dass diese Änderungen lediglich eine "kleine Hilfeleistung" während einer "kurzen Übergangsphase" seien, betonte jedoch, dass die Gesamtsituation für die Autohersteller weiterhin eine 25-prozentige Abgabe darstelle. Bereits vor einigen Wochen waren die Zölle auf importierte Fahrzeuge und deren Komponenten angekündigt worden, wobei die Abgaben auf fertige Autos bereits seit Anfang April gelten.
Experten aus der Industrie warnen vor erheblichen negativen Konsequenzen und möglichen Preisanstiegen, da schätzungsweise die Hälfte aller in den USA verkauften Fahrzeuge im Ausland montiert wird. Selbst amerikanische Hersteller produzieren viele Fahrzeuge jenseits der Landesgrenzen, etwa in Mexiko.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) äußerte Erleichterung über die vermiedene Mehrfachbelastung durch Zölle, doch VDA-Präsidentin Hildegard Müller machte deutlich, dass die zusätzliche Belastung nach wie vor erheblich ist. Für deutsche Produzenten, die ihre Fahrzeuge in die USA exportieren, bedeutet dies eine Gesamtzollbelastung von 27,5 Prozent auf Pkw. Eine politische Lösung zur Abschaffung der Zusatzzölle bleibt weiterhin von zentralem Interesse.
Ein weiterer Punkt sorgt für Verwirrung: die Bestimmungen für Teile aus Kanada und Mexiko im Rahmen des Handelsabkommens USMCA bleiben weitgehend unklar. Bisher bestanden Ausnahmen für diese Komponenten, und die Zollbehörde wies darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese Teile weiterhin von der neuen 25-Prozent-Regelung ausgenommen sind.

