Urteil in Warschau: Keine Auslieferung im Nord-Stream-Fall
In einer Wendung im Fall der 2020 verübten Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee hat das Warschauer Gericht entschieden, den Ukrainer Wolodymyr Z. nicht an Deutschland auszuliefern. Der mutmaßliche Täter, der wegen seiner Involvierung in die Explosionen gesucht wird, muss nun nicht mehr in Untersuchungshaft bleiben. Diese Entscheidung folgt knapp auf das Urteil des höchsten italienischen Gerichts, welches die Auslieferung eines weiteren Verdächtigen in diesem Fall stoppte.
Wolodymyr Z., ein 46-jähriger ausgebildeter Taucher, wurde zuvor mit einem europäischen Haftbefehl von den deutschen Behörden gesucht und in Pruszkow bei Warschau festgesetzt. Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft ihm die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie verfassungsfeindliche Sabotage vor. Er soll Mitglied einer Gruppe gewesen sein, die im Herbst 2022 Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines in der Nähe der Insel Bornholm installierte.
Die Folgen dieser Anschläge waren verheerend: Die Explosionen führten dazu, dass die betroffenen Pipelines stark beschädigt wurden und kein Gas mehr transportiert werden konnte. Vier Lecks in drei der insgesamt vier Leitungen wurden entdeckt. Nord Stream 1 transportierte einst russisches Erdgas nach Deutschland, lieferte jedoch zum Zeitpunkt der Anschläge kein Gas mehr. Der Betrieb von Nord Stream 2 war aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine noch gar nicht aufgenommen worden.

