Urteil im "Tequila-Prozess" verzögert sich

Berlin (dts) - Im sogenannten "Tequila-Prozess" verzögert sich die ursprünglich für heute geplante Urteilsverkündung. Das Berliner Landgericht eröffnete erneut die Beweisaufnahme. Der angeklagte Wirt muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, weil er im Februar 2007 bei einem Wetttrinken einen 16-Jährigen 45 Tequila hatte trinken lassen, während er sich selbst immer wieder Wasser einschenken ließ. Der Schüler starb vier Wochen später, nachdem er ins Koma gefallen war.
DEU / BER / Urteile
03.07.2009 · 16:04 Uhr
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