Urteil: FDP muss wegen Spendenaffäre Strafe zahlen

Berlin (dpa) - Sechseinhalb Jahre nach dem Tod von Jürgen Möllemann geht der juristische Streit um die Strafzahlung der FDP wegen seiner Spendenaffäre weiter. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte in vollem Umfang die Sanktion der Bundestagsverwaltung in Höhe von 3,5 Millionen Euro.

Die Freidemokraten kündigten daraufhin Rechtsmittel an. Das Gericht hat ausdrücklich eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Mit ihrer Klage wehrt sich die FDP gegen die Höhe der Strafzahlung wegen Verstößen ihres früheren Spitzenpolitikers Möllemann gegen das Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung fordert von ihr insgesamt 4,3 Millionen Euro. Die Schatzmeister der Bundespartei und des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Hermann Otto Solms und Paul Friedhoff, begründeten die Einwände der FDP mit der «eigenen intensiven Aufklärungsarbeit der rechtswidrigen Spendenvorgänge» und dem Gebot der Gleichbehandlung mit den größeren Parteien.

Bei dem Gerichtsverfahren am Dienstag ging es nur noch um knapp 3,5 Millionen Euro, weil die FDP 837 000 Euro bereits beim Bundestag als Strafzahlung hinterlegt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ. Die Gelder habe der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt und mit Hilfe von «Strohmännern» für die FDP verbucht. Die Partei habe nicht gewusst, von wem die Spenden stammten, so das Gericht. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung.

Die Annahme von anonymen Spenden sei nach dem Parteiengesetz verboten und werde bei Verstößen mit der dreifachen Summe sanktioniert, erklärte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Bei Annahme von Spenden unklarer Herkunft gebe es keine Ansprüche aus der Parteienfinanzierung. Zudem seien Sachspenden von Möllemann an den mitgliederstärksten FDP-Landesverband nicht ordnungsgemäß deklariert worden. Dafür werde zu Recht die zweifache Summe verlangt.

Das Gericht würdigte, dass die FDP selbst zur Aufklärung der Affäre beigetragen habe. Aber «jahrelang ist da nichts entdeckt worden», sagte die Präsidentin. FDP-Anwalt Christopher Lenz hatte der Bundestagsverwaltung in der Verhandlung Willkür vorgeworfen. Bei der FDP dürften keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als bei anderen Parteien.

Einige Bilanz-Berichte an die Bundestagsverwaltung habe die Partei korrigiert. Zugleich betonte der Anwalt: «Möllemann hat offensichtlich viel Geld bewegt, der kleinste Teil hatte mit der FDP zu tun.» Den Vorwurf der Ungleichbehandlung wiesen sowohl die Gerichtspräsidentin als auch der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, zurück. «Es gibt keine Gleichheit im Unrecht», so Xalter. Der Zweck des Parteiengesetzes sei Transparenz nach innen und außen. Herrschaftswissen von Einzelnen solle verhindert werden.

Die Möllemann-Affäre hatte die FDP 2002 und 2003 in eine schwere Krise gestürzt. Jahrelang mussten die Partei und ihr Vorsitzender Guido Westerwelle daran arbeiten, ihre Glaubwürdigkeit wieder voll herzustellen.

Die höchste Strafe, die die Bundestagsverwaltung je gegen Parteien verhängt hat, kassierte die CDU wegen ihrer hessischen Schwarzgeld- Affäre. 2004 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Sanktion von knapp 21 Millionen Euro.

Prozesse / Parteien / FDP
08.12.2009 · 20:12 Uhr
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