Unterlassungsklage gegen «Lidl Plus»-App: Verbraucherschützer auf Konfrontationskurs
Im Widerstreit um Verbraucherschutz und digitale Geschäftsmodelle hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Unterlassungsklage gegen die «Lidl Plus»-App vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Kern des Vorwurfs: Die Nutzer der App werden nicht hinreichend darüber informiert, dass sie durch die Preisvorteile faktisch einen Handel mit ihren persönlichen Daten eingehen. Der vzbv argumentiert, dass hier Verbraucherrechte verletzt werden.
Die obersten Richter bestätigten den Eingang der Klage, während sich der Konzern Lidl zu den laufenden rechtlichen Schritten nicht äußern wollte. Diese Informationen gelangten erstmals durch einen Bericht der «Lebensmittelzeitung» an die Öffentlichkeit.
Für die Verbraucherschützer ist das digitale Rabattprogramm ein kritischer Punkt. Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv, betonte, dass die exklusiven App-Rabatte nur im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden. Nach Ansicht des vzbv unterlässt es Lidl, sowohl im Rahmen des Nutzungsvertrages als auch in den begleitenden Nutzungsbedingungen klarzustellen, welche Art von Gegenleistung von den Verbrauchern verlangt wird.
Das Verfahren ist ein Präzedenzfall, da bislang keine ausreichenden Richtlinien existieren, welche Informationsverpflichtungen bei digitalen Bonusmodellen zu beachten sind, bei denen Daten als Währung fungieren. Laut Aussagen von Lidl profitieren weltweit mehr als 100 Millionen Kunden von den Angeboten der «Lidl Plus»-App, sie erhalten Rabatte, Coupons und vielfältige Aktionen. Die «Lebensmittelzeitung» berichtet weiter, dass Lidl bereits in der Vergangenheit mit dem App-Rabattmodell in die Kritik geraten ist. So wird bemängelt, dass der reguläre Preis für nicht app-gebundene Verbraucher nicht aufgeführt ist, eine Beschwerde, die zurzeit am Landgericht Heilbronn verhandelt wird. Ein konkreter Termin zur Verhandlung steht jedoch noch aus.

