Unnötig bezahlt: Online-Services als Kostenfalle

Abzocke mit Anträgen
Es grenzt an Betrug: Im Netz gibt es viele zweifelhafte Unternehmen, die Dienstleistungen verkaufen, die kein Mensch braucht. So gehen Sie den windigen Geschäftemachern nicht auf den Leim.
Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn
Auch wenn es teils mühsam ist: Um Abzocke bei Behördenanträgen zu vermeiden, hilft nur, auf Webseiten das Impressum und das Eingabeformular genau prüfen.

Berlin (dpa/tmn) - Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Antrag auf Kinderzuschlag, Schufa-Auskunft oder Post-Nachsendeauftrag: Viele solcher Dokumente und Dienstleistungen lassen sich längst online bestellen.

Dabei sollte man aber tunlichst darauf achten, dass man seinen Antrag auch wirklich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem jeweiligen Unternehmen stellt, rät die Verbraucherzentrale Berlin.

Zweifelhafte Angebote per Suchmaschine

Denn wer im Netz nach einer bestimmten Online-Dienstleistung sucht, stößt schnell auf zweifelhafte Angebote. Wer auf diesen Seiten etwas bestellt, erhält überteuerte, unbrauchbare oder auch gar keine Dokumente oder Dienstleistungen.

Denn die unnötigen Drittanbieter leiten die Angaben im besten Fall einfach nur an die zuständige Stelle weiter und stellen für ihre «Hilfe» dann Rechnungen in Höhe von 100 oder fast 200 Euro aus.

Rasanter Anstieg von Beschwerden

Seit Herbst sei ein rasanter Anstieg von Beschwerden über solche fragwürdigen oder unnötigen Services zu verzeichnen, so die Verbraucherschützer. Ihr Rat: Auf Webseiten das Impressum und das Eingabeformular genau prüfen, bevor man Daten einträgt und auch auf Preisangaben als Warnsignal achten.

Im Zweifel weitersuchen, bis man die Quelle für das jeweilige Formular oder die jeweilige Dienstleistung gefunden hat - auch wenn das teils mühsam ist und manche Seiten mit den richtigen Formularen nur schwer zu finden sind.

Lieber gleich zum Bürgeramt

Für Behörden-Dienstleistungen empfiehlt es sich, zuerst die Seite der eigenen Kommune zu besuchen, etwa die Serviceportale der Bürgerämter. Und eine Schufa-Selbstauskunft zu den Daten, die die Auskunftei zur eigenen Person gespeichert hat, gibt es beispielsweise als kostenlose Datenkopie - das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor.

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17.01.2024 · 13:52 Uhr
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