Unklare Zuständigkeiten: Finnland muss Sabotageurteil in der Ostsee vertagen
Ein finnisches Gericht hat kürzlich festgestellt, dass Finnland im Rahmen eines hochbrisanten Falls von Sabotageverdacht in der Ostsee nicht zuständig ist, ein Urteil zu sprechen. Das Amtsgericht von Helsinki stufte den Fall der "Eagle S" als einen Vorfall ein, der unter das UN-Seerechtsübereinkommen fällt. Die rechtliche Verantwortung darüber, ob die Crew-Mitglieder strafrechtlich verfolgt werden können, liegt daher bei den Gerichten des Flaggenstaates oder der Herkunftsländer der beteiligten Personen. Die unmittelbare Folge des Urteils ist, dass die Vorwürfe gegen die Besatzung der "Eagle S" zunächst eingestellt werden. Dennoch steht die Möglichkeit einer Berufung weiterhin im Raum.
Der Vorfall ist besonders brisant, da am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 Schäden an dem unterseeischen Stromkabel Estlink 2, das Finnland und Estland verbindet, sowie mehreren Kommunikationskabeln gemeldet wurden. Ermittler vermuten, dass die Besatzung der „Eagle S“ die Beschädigungen durch das mutwillige Schleifen des Ankers auf dem Meeresboden in internationalen Gewässern verursachte. Die betroffenen Crewmembers bestreiten jedoch jegliche Vorsatz. Während der Ermittlungen wurde eine beachtliche Schleifspur entdeckt, begleitet von dem zurückgelassenen Anker der „Eagle S“.
Die finnische Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen den georgischen Kapitän sowie einen georgischen und einen indischen Offizier erhoben, doch die Zuständigkeit bleibt umstritten. Interessant bleibt, dass die „Eagle S“, die unter der Flagge der Cookinseln segelt, von der EU als Teil der russischen Schattenflotte gesehen wird. Diese Flotte kommt zum Einsatz, um Sanktionen zu umgehen, die infolge des russischen Vorgehens in der Ukraine verhängt wurden.

