Bleibt Kiffen erlaubt?

Union drängt auf Änderungen beim Cannabisgesetz

02. März 2025, 08:15 Uhr · Quelle: dpa
Im Wahlkampf war CDU-Chef Merz gefragt worden, ob «Bubatz» legal bleibe. Er konnte mit dem Slang-Begriff für Cannabis wenig anfangen und fragte amüsiert zurück: «Was ist Bubatz?». Jetzt wird es ernst.

Berlin (dpa) - Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte aus Sicht von Unionspolitikern reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden. «Als Union werden wir alles daransetzen, die negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung zu stoppen, Drogenkriminalität zu bekämpfen und den Jugendschutz zu stärken», sagt der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Deutschen Presse-Agentur. 

Das Cannabisgesetz der Ampel sei «ein gefährlicher Irrweg» und müsse «rückgängig gemacht werden», betont der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge. «Wie genau eine Lösung am Ende aussieht, wird letztendlich von der künftigen Regierungskonstellation abhängen», sagt der CDU-Politiker mit Blick auf die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Neue Studienergebnisse aus Kanada zeigten einen besorgniserregenden Anstieg von Psychosen nach der dort erfolgten Legalisierung von Cannabis. Diese Ergebnisse dürften nicht ignoriert werden. Gleichzeitig betonte er, eine gute Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis müsse auch weiterhin sichergestellt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will auf jeden Fall nicht zurück zur alten Rechtslage. Sie spricht sich allerdings für mehrere konkrete Änderungen aus. 

Ampel argumentierte mit Entlastung der Polizei

Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht medizinische Cannabiskonsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen «Anbauvereinigungen» mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Konsum anzubauen. Die einstige Koalition von SPD, Grünen und FDP hat mit der Reform vier wesentliche Ziele verfolgt: 

  • Die kontrollierte Abgabe von Cannabis mit einem bekannten Wirkungsgrad und ohne giftige Beimengungen soll die Gesundheit der Konsumenten schützen.
  • Strenge Altersgrenzen und THC-Beschränkungen sollen Minderjährige und junge Erwachsene vor den psychischen, physischen und sozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums bewahren.
  • Durch eine Enttabuisierung soll Prävention erleichtert werden.
  • Außerdem erhoffte man sich eine Eindämmung des Schwarzmarkts durch legale Alternativen. 

Für Unionspolitiker Krings ist jetzt schon klar, dass diese Ziele verfehlt wurden. Er sagt: «Durch die Legalisierung wurde lediglich der Schwarzmarkt ausgeweitet und die Justiz und Polizei stark belastet.» 

Auch die GdP sieht trotz der Entkriminalisierung des Kiffens in Bezug auf Erwachsene in der Summe keinen Entlastungseffekt für die Polizei. Sie verweist auf den Kontrollaufwand durch die Überwachungen von Konsum-Verbotszonen, wie sie in einigen Kommunen dauerhaft oder temporär - etwa bei Volksfesten - eingerichtet werden sowie auf verstärkte Kontrollen im Straßenverkehr. 

Höhere Nachfrage und größere Mengen

Auch von einer erfolgreichen Eindämmung des Schwarzmarkts mag Alexander Poitz, Kriminalbeamter und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, nicht sprechen. Er sagt: «Gestiegene Nachfrage, neue Zielgruppen, größere Mengen, Preise, Verfügbarkeit und Konsumtouristen stärken eher kriminelle Strukturen als sie zu schwächen.». Auch eine Unterwanderung der Anbauvereine sei zu befürchten. 

Denn der Verkauf von Cannabis bleibt strafbar. «Unsere Kolleginnen und Kollegen haben vermehrt Sachverhalte im Zusammenhang mit Cannabis im öffentlichen als auch privaten Raum sowie im Straßenverkehr festgestellt», berichtet Poitz. Aktuelle Daten lägen zwar bislang nicht vor, es sei aber zu vermuten, dass auch die Menge an beschlagnahmten Cannabis für das Jahr 2024 zugenommen hat. 

Die Reform komplett zu beerdigen, wäre aus seiner Sicht aber der falsche Weg, sagt der GdP-Vize. Denkbar wäre etwa, anstelle von Eigenanbau und Anbauvereinen den Verkauf in ausgewählten Abgabestellen zu ermöglichen. «Dadurch wären zumindest eine gewisse Verantwortung sowie die Kontrolle staatlicher Institutionen als auch steuerrechtliche Vorteile abzuleiten», sagt er. 

Verkauf in Modellregionen

Möglich ist dies schon jetzt über die sogenannte Modellregionen-Regelung. Hier ist Hannover vorn, wo das Vorhaben von der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover medizinisch und wissenschaftlich begleitet wird. 

Überlegungen beziehungsweise Vorbereitungen gibt es auch in Münster, Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main. In Frankfurt sollen registrierte Probanden in eigens errichteten Fachgeschäften fünf Jahre lang legal Cannabisblüten und andere THC-haltige Produkte kaufen können.

«Das Gesetz ist noch nicht ausgereift», findet Stefanie Grün. Die Polizeihauptkommissarin aus Rheinland-Pfalz ist Mitglied im GdP-Fachausschuss Schutzpolizei und hat langjährige Erfahrung mit Drogenkontrollen im Verkehr. Wenn sie und ihre Kollegen jemanden anhalten, der durch sein Fahrverhalten auffällt und dann auch noch undeutlich spricht oder erweiterte Pupillen hat, bieten sie einen Drogenschnelltest an. 

Speicheltest oder Urintest

Praktisch sei das aber nicht mit so einem Urintest, sagt Grün. Den Männern mache es meist nichts aus, hinter einem Busch in einen Becher zu urinieren, angenehm sei das aber für alle Beteiligten nicht. Mit Frauen müsse man ohnehin zu einer Toilette fahren, etwa an der nächstgelegenen Tankstelle. 

Fällt der Test positiv aus, ist ohnehin eine Fahrt zur Polizeidienststelle nötig - für einen Bluttest. Denn erlaubt sind am Steuer maximal 3,5 Nanogramm THC. Auf das Ergebnis des Tests warte man dann sechs Wochen, der Verwaltungsaufwand sei hoch, beklagt die Polizistin. Sie würde sich deshalb für die Kontrollen am Straßenrand Speicheltests wünschen, wie sie nach Auskunft von Kollegen in zwei Bundesländern bereits im Gebrauch seien.

Innenministerium verweist auf fehlende Erfahrungswerte

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist es noch zu früh, die Folgen der Reform zu bilanzieren. Eine Sprecherin teilt auf Nachfrage mit, noch ließen sich keine grundsätzlichen Feststellungen zu Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die Arbeit des Bundeskriminalamts und die Organisierte Kriminalität treffen. Ergebnisse einer geplanten Evaluierung sollten in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.

Polizei / Verkehr / Gesundheit / Kriminalität / Bundestag / Drogen / Deutschland
02.03.2025 · 08:15 Uhr
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