Uneinigkeit in der Krankenhausreform: Laumann kritisiert Lauterbachs Vorgehen
In der Debatte um die angestrebte Krankenhausreform in Deutschland zeichnet sich ein Zwist zwischen Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Reform zustimmungspflichtig sei. Laumann wirft Lauterbach vor, entgegen früherer Absprachen zu handeln und behauptet, das Reformvorhaben müsse aufgrund von Berührungen mit landesrechtlichen Bestimmungen die Zustimmung des Bundesrats einholen.
Erst kürzlich hatte Lauterbach verkündet, dass die Reform bereits im April dem Bundeskabinett vorgelegt werde, und betonte, das damit verbundene Finanzierungsgesetz benötige keine Zustimmung durch den Bundesrat. Ziel der Reform sei es unter anderem, Krankenhäuser finanziell zu entlasten, damit nicht die Menge der Patientenbehandlungen, sondern die Qualität im Vordergrund stehe. Weiterhin ist vorgesehen, komplexe Behandlungen vermehrt in spezialisierten Einrichtungen durchzuführen.
Laumann insistiert darauf, dass der Reformprozess bislang von einem konstruktiven Miteinander von Bund und Ländern geprägt gewesen sei, trotz vereinzelter Bedenken seitens der Länder. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister hebt hervor, dass die parteipolitischen Differenzen entgegen der gemeinsamen Grundhaltung nicht im Wege stehen sollten. Umso mehr habe ihn die Aussage Lauterbachs auf der Gesundheitsministerkonferenz überrascht, in der bekräftigt wurde, das Krankenhausgesetz sei nicht mehr zustimmungspflichtig geplant, was Laumann als Wortbruch und Vertrauensbruch interpretiert.
Laumann spekuliert, dass Lauterbach auf die Unterstützung SPD-geführter Bundesländer setzt, um ein weniger ambitioniertes Gesetz auch ohne breite Mehrheit durchzusetzen. Abschließend appellierte er an alle Bundesländer, ihre verfassungsrechtlich verankerten Rechte in der Krankenhausplanung nicht leichtfertig zugunsten parteipolitischer Interessen aufzugeben. (eulerpool-AFX)

