Umweltzonen: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in manchen Großstädten
TÜV Rheinland: Diesel bis Euronorm 5 betroffen / Freie Fahrt für Benziner mit grüner Plakette / Plaketten an allen Servicestationen von TÜV Rheinland erhältlich

Köln, 26.02.2020 (PresseBox) - Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 sind angemessen, geeignet und verhältnismäßig, um die Luftbelastung in Städten zu verringern. Diese Urteilsbegründung, nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), führte bisher in Stuttgart, Berlin, Gelsenkirchen, Darmstadt, Hamburg und Bonn zu entsprechenden Verboten. In Stuttgart gilt die Regelung für das gesamte Stadtgebiet, in den übrigen Städten sind nur einzelne Straßenabschnitte betroffen. Während mögliche Fahrverbote unter anderem in Köln und Frankfurt weiterhin die Gerichte beschäftigen und noch nicht umgesetzt wurden, entschied sich die Stadt Mainz kürzlich auch ohne Gerichtsurteil dazu, Straßenabschnitte ab dem 1. Juni 2020 für Diesel bis zur Euronorm 5 zu sperren.

Beratung zum Thema Umweltplaketten

„Bei der Ausgestaltung der Fahrverbote für Diesel bleibt vieles weiter unklar und schürt bei den Besitzern dieser Fahrzeuge Unsicherheit. Wer einen Benziner mit grüner Umweltplakette besitzt, muss sich diesbezüglich aber keine Gedanken machen“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Die Plaketten selbst gibt es zu einem Preis ab 7 Euro an allen 220 Servicestationen von TÜV Rheinland in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland.

Ohne gültige Plakette 80 Euro Bußgeld

Eine Übersicht aller Umweltzonen gibt das Umweltbundesamt auf der Internetseite www.umweltbundesamt.de/umweltzonen. Jeder, der eine Umweltzone ohne gültige Plakette befährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro. Wichtig: Verwischt oder verblasst das auf der Plakette eingetragene Kennzeichen, verliert diese ihre Gültigkeit – auch hier können 80 Euro Bußgeld anfallen. Die grüne Plakette wird deshalb bei TÜV Rheinland beispielsweise mit dem entsprechenden Autokennzeichen bedruckt. Wer sein Fahrzeug fälschlicherweise mit einer grünen Plakette versieht, begeht Urkundenfälschung. Befreit von der Plakettenpflicht in allen Umweltzonen sind unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Baumaschinen und Krankenwagen.
Fahrzeugbau / Automotive
[pressebox.de] · 26.02.2020 · 10:00 Uhr
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