Übergang zu gezielten Handelsregelungen: EU beendet Zollbefreiung für ukrainische Waren
Die Europäische Union hat ihre Sonderregelungen beendet, die der von Russland angegriffenen Ukraine seit drei Jahren wirtschaftliche Unterstützung gewährten. Ab sofort treten Übergangsregelungen in Kraft, welche bis zur Ausverhandlung eines neuen Handelsabkommens gültig sein sollen.
Ursprünglich hatte die EU nach Beginn des Konflikts im Jahr 2022 die ukrainischen Exporte von Zöllen befreit, um die heimische Wirtschaft zu stützen. Diese Maßnahmen, die bis ins vergangene Jahr verlängert wurden, beinhalteten jedoch auch striktere Importregularien für bestimmte Lebensmittel, darunter Geflügel, Eier und Zucker.
Der Wegfall der Zollbefreiungen stößt nun auf geteilte Reaktionen. Insbesondere Landwirte aus osteuropäischen Regionen fühlten sich durch die preiswerteren Agrarlieferungen aus der Ukraine benachteiligt.
Auch in Frankreich gab es Forderungen, die Zollregelungen restriktiver zu gestalten. Mit dem Ende der bisherigen Regelungen kehren nun die Kontingente eines 2016 eingeführten Handelsabkommens zurück, von denen sieben Zwölftel der ursprünglichen Jahresmengen bis 2025 bereitstehen.
Die EU-Kommission strebt unterdessen eine zügige Neuentwicklung der Handelsvereinbarungen an, welche die Bedenken der europäischen Landwirte berücksichtigen sollen. Kritik an der verzögerten Lösung kommt aus dem Europäischen Parlament, wo Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses, das Auslaufenlassen der Erleichterungen als Fehltritt bezeichnete.

