Tote Frau vor Haustür abgelegt - keine Gewalttat

Hamburg (dpa) - In einem Hamburger Wohngebiet soll ein Unbekannter eine Frauenleiche aus einem Haus getragen und neben dem Gehweg abgelegt haben. Ein Gewaltverbrechen hat die Polizei nach ersten Erkenntnissen ausgeschlossen.

Vielmehr sei die 50-Jährige Anwohnern zufolge schon länger krank gewesen. Vorläufige Festnahmen hatte es in der Nacht zu Montag nach einem Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Landeskriminalamt dennoch gegeben. Wer die Tote warum vor dem Haus im Hamburger Stadtteil Bramfeld abgelegt hatte, war jedoch zunächst unklar.

In der Nacht zu Montag hatte ein Nachbar von seinem Balkon aus beobachtet, wie jemand etwas vor der Haustür abgelegt hat, wie er mehreren Medien sagte. «Erst dachte ich, das wäre Müll. Aber dann habe ich plötzlich einen Arm gesehen», sagte der Zeuge der «Bild»-Zeitung. Dem Norddeutschen Rundfunk sagte er, der Unbekannte habe die Leiche anschließend hinter die Fahrradständer geschoben. Er - der Zeuge - habe daraufhin sofort mit seinem Mobiltelefon die Polizei alarmiert.

Die Polizei war zunächst von einem Gewaltverbrechen ausgegangen und hatte noch in der Nacht zwei Männer vorläufig festgenommen. Im Zuge der Ermittlungen waren zuvor mehrere Wohnungen überprüft und Bewohner des Mehrfamilienhauses, aus dem die Frauenleiche getragen worden sein soll, befragt worden. Einen 55-Jährigen hatten die Ermittler den Angaben zufolge auf der Straße angetroffen. Einen 37-Jährigen nahmen sie in der Wohnung fest, in der sich die Frau bis zu ihrem Tod aufgehalten haben soll.

Der Verdacht, die Frau getötet zu haben, habe sich gegen beide Männer allerdings nicht erhärtet, teilte die Polizei mit. Der 55-Jährige wurde wieder entlassen, der 37-Jährige blieb wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts zunächst in Polizeigewahrsam. Ob einer der Männer die tote Frau auf den Gehweg gelegt hatte, sei noch unklar, sagte ein Polizeisprecher.

Der Hamburger Staatsanwaltschaft zufolge ist das Ablegen einer Leiche kein Verbrechen. Davon könne erst dann die Rede sein, wenn eine Straftat begangen wird, die eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich zieht, sagte eine Sprecherin. Der Straftatbestand «Störung der Totenruhe» sei auf den ersten Blick nicht erfüllt. «Es könnte eine Ordnungswidrigkeit sein. Es gibt gewisse Bestattungsregeln und da gehört «Ablegen auf der Straße» ganz sicher nicht dazu», so die Sprecherin weiter.

Eine Obduktion der Leiche am Hamburger Institut für Rechtsmedizin soll nun klären, woran, wann und wo die Frau gestorben ist. Die Polizei ermittelt weiter, um die Todesursache abschließend klären zu können. Dafür sollten unter anderem weitere Zeugen befragt werden. Wann die Obduktionsergebnisse vorliegen werden, konnte der Polizeisprecher zunächst nicht sagen.

Notfälle / Kriminalität / Tote / Straße / Wohngebiet / Leiche / Hamburg / Deutschland
11.11.2019 · 16:31 Uhr
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