Tipps und Tricks für Weiterbildungen
Eine Weiterbildung ist für die berufliche Kompetenz, die Karriere und die Jobchancen eine sinnvolle Maßnahme, die durch den Bund und die Länder gefördert wird. Viele Interessenten sind sich jedoch nicht bewusst, welche Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Das Thema der Finanzierung ist oft ein Hemmschuh bei der Wahl einer anstehenden Weiterbildung, die den beruflichen Wiedereinstieg, die Arbeitssuche oder die Aufstiegschancen erleichtern soll. Wir stellen hier kurz einige Fördermöglichkeiten vor, die im Fall von beruflichen Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung für eine Weiterbildung sichern
Ist eine Entscheidung für die passende Weiterbildung erst einmal gefallen, sollte man im nächsten Schritt das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Dieser kann beurteilen, ob die angestrebte Weiterbildung für die berufliche Situation angebracht ist. Beratung dazu stellt auch die Agentur für Arbeit bereit. Außerdem kann man sich kostenlos bei allen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen informieren. Beratungsgespräche sind oft auch die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.
Finanzierung und Unterstützung seitens des Arbeitgebers
Falls die gewünschte Zusatzqualifikation hilfreich für das aktuelle Arbeitsumfeld ist, stehen die Chancen sehr gut, eine Unterstützung direkt vom Arbeitgeber zu erhalten. Dies kann sowohl in Form von einer finanziellen Förderung sein, als auch in Form von zusätzlichen Urlaubstagen oder flexiblen Arbeitszeiten. Aber auch darüber hinaus steht eine Reihe von interessanten Finanzierungsmöglichkeiten bereit, die für jeden Anspruch eine passende Lösung bieten. Besonders für Arbeitssuchende, Wiedereinsteiger und von der Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, wird staatlich bei der Finanzierung von Weiterbildungen geholfen.
Ideal für Arbeitssuchende: Was sind eigentlich die AVGS?
AVGSs sind Gutscheine, die in ihrer Grundform Bescheinigungen darstellen und durch die Bundesarbeitsagentur ausgestellt werden. Der Vermittlungsgutschein belegt, dass man offiziell als Arbeitssuchender gemeldet ist, und als solcher eine Reihe von Förderungskriterien erfüllt. Dies berechtigt den Arbeitssuchenden zum Anspruch auf diverser Fördermittel zur beruflichen Weiterbildung und zur Jobvermittlung.
Bis in das Jahr 2012 wurde durch die Agentur für Arbeit lediglich ein sogenannter Vermittlungsgutschein ausgegeben. Er diente als eine reine Honorarzulage für private Arbeitsvermittler. Allerdings stellte sich heraus, dass die reine Kostenübernahme für private Arbeitsvermittlungen keine langfristige Erfolgsgrundlage für berufliche Widereinstiege und nachhaltige Karrieren bildet. Entsprechend wurde das AVGS-Angebot erheblich erweitert.
Welche Personen können einen AVGS beantragen?
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Fördergutscheine AVGS. Die Vergabe wird individuell durch den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit entschieden. Generell haben alle Arbeitssuchenden, die den Leistungsbezug der ALG I erhalten, die Möglichkeit, die Fördergutscheine zu beantragen. Allerdings muss sich der/die Antragsteller/in für mindestens sechs Wochen in der Arbeitslosigkeit befinden.
Weiterbildung sicherstellen mit staatlichen Förderprogrammen
Eine Weiterbildung, die mindestens 400 Bildungsstunden umfasst, kann z. B. durch das staatliche Bildungsförderungsprogramm finanziert werden. Die Fördermittel werden dabei altersunabhängig vergeben. Für Fortbildungen gelten Lehrgangsgebühren als förderbar. Ein Vollzeitlehrgang wird mit einem Beitrag zum Lebensunterhalt gefördert. In beiden Fällen setzen sich die Fördermittel aus zwei Komponenten zusammen: 40 Prozent stellen einen kostenfreien Förderzuschuss dar, 60 Prozent reflektieren ein zins- und tilgungsfreies Darlehen.
Förderung nach dem SGB III: Weiterbildungen finanzieren mit Bildungsgutschein
Wer sich in der Arbeitslosigkeit befindet oder von der Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann einen sogenannten Bildungsgutschein in Anspruch nehmen. Die Vergabe dieser Gutscheine wird durch den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bewilligt. Dabei besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf die Gutscheinvergabe. Solche Gutscheine decken unter anderem die Kosten für anerkannte Qualifikationsmaßnahmen in allen relevanten Branchen ab.
Die Beantragung vom Bildungsgutschein: Frühzeitig einreichen
Die Bearbeitungszeit kann hierbei bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wer auf die Förderung durch die Bildungsgutscheine angewiesen ist, der sollte daher mit einer ausreichenden Vorlaufzeit zum Lehrgangsbeginn den Kontakt zum entsprechenden Sachbearbeiter suchen. Frühzeitiges Informiere über sämtliche Optionen und Leistungen ist empfehlenswert.
Prämiengutscheine nutzen: auch während der Elternzeit weiterbildend
Das Bundesprogramm für Bildungsprämien vergibt Prämiengutscheine für die berufliche Weiterbildung. Diese werden in der Regel an Erwerbstätige vergeben, die für mindestens 15 Wochenstunden einer Tätigkeit in Anstellung nachgehen und darüber hinaus nicht mehr als 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nachweisen.
Diese Gutscheine können auch von Eltern in der Elternzeit in Anspruch genommen werden. Prämiengutscheine werden über die Beratungsstellen der Agentur der Arbeit vergeben. Sie decken maximal 50 Prozent der gesamten Weiterbildungskosten und haben eine Höchstgrenze von 500,00 Euro.


