Tesla-Gegner dürfen bleiben – aber nur ohne Baumhäuser
In einem unerwarteten Zug der Duldung hat die brandenburgische Landesregierung beschlossen, dass das Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des Elektroautoherstellers Tesla in Grünheide vorläufig weiterbestehen darf. Laut Aussage von Innenminister Michael Stübgen ist eine Versammlungsverbotsverfügung derzeit vom Tisch. Allerdings wird das Recht zu demonstrieren mit strengen Bedingungen verknüpft.
Unter diesen Auflagen fällt die Vorgabe, dass die im Camp errichteten Baumhäuser bis zum Beginn der neuen Woche demontiert werden müssen. Das Risiko, das von diesen Konstruktionen ausgeht, wurde als nicht zu verantworten eingestuft. Sollten die Aktivisten dieser Anordnung nicht Folge leisten, könnte dies einen Regelverstoß darstellen, der die Polizei berechtigen würde, die Versammlung aufzulösen.
Die Umweltaktivisten, die durch die Rodung besagten Waldstückes eine Beeinträchtigung des Ökosystems befürchten, wollten sich bisher nicht dazu äußern, ob sie die geforderten Maßnahmen erfüllen werden. Ihre Siedlung im Baumbestand hatte den Zweck, auf das Anliegen aufmerksam zu machen und die Ausweitung des Tesla-Geländes zu blockieren.
Hervorgehoben wurde, dass die Anmeldung des Camps als politische Versammlung erfolgte, wodurch es automatisch unter das Versammlungsrecht fällt und somit keiner gesonderten Erlaubnis der Polizei bedarf. Dennoch können solche Versammlungen mit Auflagen verbunden oder im speziellen Kontext, wie einer langfristigen Waldbelegung, aufgrund ökologischer Gesichtspunkte eingeschränkt werden.
Bleibt nun abzuwarten, inwieweit die Aktivisten bereit sind, ihre Strategie den neuesten Entwicklungen anzupassen, und ob es zu einer gütlichen Lösung zwischen den Belangen von Wirtschaft, Recht und Umweltschutz kommen kann. (eulerpool-AFX)