Tchibo scheitert erneut im Kaffeepreis-Streit mit Aldi Süd

Der langanhaltende Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Kaffeeröster Tchibo und dem Discounter-Giganten Aldi Süd hat eine weitere Wendung genommen: Tchibos zweiter Versuch, die vermeintlich unfairen Kaffeepreisstrategien von Aldi Süd juristisch zu stoppen, ist gescheitert. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Berufung von Tchibo abgewiesen und die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffees der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten zu verkaufen, was nach Ansicht des Kaffeerösters den Wettbewerb verzerrt und den Verbrauchern schade. Das Gericht sah jedoch keine unrechtmäßige Handlungsweise von Aldi Süd.
In einem Statement kritisierte Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke das Gericht dafür, eine vermeintliche Fehlentwicklung im Lebensmittelhandel nicht gestoppt zu haben. Für Tchibo bleibt die Möglichkeit einer Revision, welche in den Händen des Bundesgerichtshofs läge. Der Discounter Aldi Süd hat bisher auf Anfragen zu diesem Thema keine Stellungnahme abgegeben. Die Frage, ob der Rechtsstreit endgültig beigelegt ist, bleibt also offen.
Branchenexperten, wie Professor Jens-Uwe Franck von der Universität Mannheim, sehen in dem Fall ein Beispiel für die wachsende Marktmacht der Einzelhändler, die durch Eigenmarken ihre Position gegenüber traditionellen Markenherstellern stärken. Das Verfahren illustriert, dass selbst bei gestiegenen Rohstoffpreisen, wie sie aktuell auf dem Kaffeemarkt zu beobachten sind, eine flexible Preispolitik erlaubt ist – selbst wenn sie mit Verlusten einhergeht.
Angesichts steigender Kaffeepreise, getrieben durch schlechte Ernten und den gestiegenen Rohkaffeepreis von 3 US-Dollar pro US-Pfund, sehen sich Kaffeeröster wie Tchibo gezwungen, ihre Ladenpreise anzupassen. Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten einstellen, während sie ihren durchschnittlichen Konsum von 163 Litern Kaffee pro Kopf im Jahr beibehalten.

