Tariftreuegesetz: Ein Schritt Richtung fairer Wettbewerb
In der Debatte um das neue Tariftreuegesetz der Bundesregierung verteidigt Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Vorstoß, der von den Arbeitgebern kritisch beäugt wird. Das Gesetz soll gewährleisten, dass bei großen öffentlichen Projekten künftig angemessene Arbeitsbedingungen herrschen, insbesondere im Zuge der angekündigten milliardenschweren Investitionen des Staates. "Unternehmen mit Tarifbindung sollen endlich im Vorteil sein und nicht leer ausgehen", so Bas.
Gemäß dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf müssen Firmen ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro ihre Angestellten gemäß tariflicher Standards entlohnen. Diese Regelung umfasst Löhne, Weihnachtsgeld, Urlaub sowie Ruhezeiten, wie sie in branchenüblichen Tarifvereinbarungen vorgesehen sind. Mit dieser Maßnahme sollen tarifgebundene Unternehmen bessere Karten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben, obwohl dies die Kosten für den Staat erhöhen könnte.
Erwartungsgemäß stoßen die Pläne auf Widerstand seitens der Arbeitgeber. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat Bedenken geäußert und bezeichnet das Vorhaben als „Tarifzwangsgesetz“, das er entschieden ablehnt. Ihm zufolge würde es zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer zeigt sich skeptisch.
Positiv hingegen äußert sich die Gewerkschaft IG Metall. Sie begrüßt das Vorhaben und fordert eine lückenlose Umsetzung. IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner betont die Notwendigkeit eines konsequenten Vorgehens ohne Ausnahmen und Verzögerungen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Zudem verweist sie auf die bevorstehenden staatlichen Investitionen in die Infrastruktur als Chance für tarifgebundene Unternehmen.

