Studie enthüllt: Mindestlohn bietet deutlich mehr finanziellen Spielraum als Bürgergeld
Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekräftigt, dass Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn in Deutschland finanziell besser gestellt sind als Empfänger von Bürgergeld. Dies gilt gleichermaßen für Singles, Alleinerziehende und Familien mit Kindern und zieht sich durch alle Regionen der Bundesrepublik. Die Analysen widersprechen der oft geäußerten Annahme, das Bürgergeld sei zu hoch angesetzt, sodass der Anreiz zur Arbeitsaufnahme fehle. Die Berechnungen basieren auf einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde und umfassen mögliche zusätzliche Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kindergeld. Ein Vollzeitjob umfasst hier durchschnittlich 38,2 Stunden pro Woche. Drei Fallbeispiele veranschaulichen den Unterschied: Ein alleinstehender Mann erzielt mit Mindestlohn ein verfügbares Monatseinkommen von 1.572 Euro, was 557 Euro mehr ist als das Einkommen eines Bürgergeldempfängers. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind erreicht mit Zuschüssen ein Netto von 2.532 Euro, während das Bürgergeld lediglich 1.783 Euro bietet. Ein Ehepaar mit einem Verdiener und zwei Kindern hat im Bürgergeld 660 Euro weniger als im Mindestlohnbereich. Interessanterweise schwankt der finanzielle Abstand abhängig von den regionalen Mietkosten. In München und Umgebung ist der Unterschied am geringsten, während er im Vogtlandkreis am höchsten ausfällt. Bettina Kohlrausch, die Direktorin des WSI, unterstreicht, dass Bürgergeldempfänger trotz Vorurteilen eine geringere finanzielle Ausstattung als Mindestlohnbezieher haben und dies unabhängig von ihrem Haushaltstyp. Die Lösung liege nicht in der Kürzung des Bürgergelds, sondern vielmehr in der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und der Qualifizierung von Bürgergeldbeziehern. Diese Ergebnisse fügen sich nahtlos in bestehende Studien ein, wie die des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft. Dessen Leiter, Michael Hüther, hob 2023 hervor, dass das Lohnabstandsgebot trotz einer Erhöhung des Bürgergelds eingehalten werde – allerdings bemängelte er die fehlende Anreizstruktur im Niedriglohnsektor.

