Stromnetz im Notfall: Netzbetreiber dürfen Stromverbrauch von Wärmepumpen und Ladestationen drosseln

Die Bundesnetzagentur hat Ende November neue Regeln für den Umgang mit drohenden Stromnetz-Engpässen veröffentlicht. Demnach sollen Netzbetreiber künftig befugt sein, den Stromverbrauch von Wärmepumpen und privaten Ladestationen herunterzuregeln, um einen Zusammenbruch des örtlichen Stromnetzes zu verhindern. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer dieser Geräte eine Ermäßigung bei den Netzentgelten. Diese Regelung soll ab Anfang 2024 für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelten.

Derzeit gibt es jedoch noch keinen Verteilnetzbetreiber, der den Strombezug bereits heute schon drosseln könnte, berichtet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Allerdings greifen Netzbetreiber schon seit langer Zeit auf freiwilliger Basis in den Strombezug von Kunden ein, vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Laut Bundesnetzagentur hatten Verbraucher im Jahr 2022 bundesweit Netzbetreibern Zugriff auf über 1,8 Millionen Anlagen gewährt.

Gemäß den neuen Regeln dürfen die Verteilnetzbetreiber den Strombezug neuer Verbrauchseinrichtungen während einer Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt drosseln. Dadurch sollen Wärmepumpen weiterhin betrieben werden können und Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke aufgeladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist von dieser Maßnahme jedoch nicht betroffen. Die Betreiber der steuerbaren Geräte erhalten im Gegenzug eine Ermäßigung.

Des Weiteren haben die neuen Regeln festgelegt, dass Verteilnetzbetreiber den Anschluss neuer Wärmepumpen oder privater Ladestationen nicht mehr wegen möglicher lokaler Netz-Überlastung ablehnen oder verzögern dürfen. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Zudem müssen die Netzbetreiber vor einem Eingriff in die Anlagen die genaue Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten ermitteln.

Die neuen Regeln gelten seit Januar dieses Jahres für neue Anlagen. Für bestehende Anlagen, bei denen bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne solche Vereinbarungen sind dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen, können jedoch freiwillig teilnehmen. Nachtspeicherheizungen fallen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln.

Die Umsetzung der netzorientierten Steuerung erfordert einen erheblichen Aufwand. Vorrausetzung dafür ist unter anderem ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox, ein sogenannter Smart Meter, am Kundenanschluss, erklärt der Stadtwerkeverband VKU. Derzeit gehen weder der BDEW noch der VKU davon aus, dass Verteilnetzbetreiber außerhalb von Modellprojekten bereits in größerem Umfang netzorientiert steuern. Es fehlen noch zertifizierte Steuerboxen für die Anlagen.

Der BDEW geht davon aus, dass die Verteilnetzbetreiber neue Steuerungstechnik erst dann einsetzen werden, wenn eine tatsächliche Notwendigkeit besteht. Wann die ersten Verteilnetzbetreiber tatsächlich drosselnd eingreifen, ist noch unklar und hängt unter anderem von der Intensität des Hochlaufs der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sowie vom Netzausbau ab.

Für die Steuerungstechnik wird es eine Standardisierung geben, die bis spätestens Januar 2025 vorgeschlagen werden soll, so der BDEW. Die Marktreife für Steuerungsgeräte wird dann erst erreicht. Die Netzbetreiber haben bis Ende 2028 Zeit, die neue Technik zu installieren. Ab 2029 sollen Notfallmaßnahmen nur noch auf Basis von Echtzeitdaten erfolgen, die aus intelligenten Messsystemen beim Kunden stammen, erklärt ein Sprecher von Deutschlands größtem Verteilnetzbetreiber Eon.

Die flächendeckende Einführung der für die netzorientierte Steuerung nötigen Smart-Meter-Steuereinheiten steht derzeit noch aus, da es hinsichtlich des Datenschutzes noch strengere Vorschriften gibt, berichtet Netze BW, Deutschlands drittgrößter Verteilnetzbetreiber. Man beobachte jedoch aufmerksam die Entwicklungen in anderen Ländern, wo die Implementierung von Smart Metern bereits erfolgreich voranschreitet. Das Ziel ist es, in naher Zukunft die technischen und rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Netzsteuerung zu schaffen.

Die beteiligten Netzbetreiber betonen, dass die neuen Regelungen nur als Notfallinstrument dienen sollen und steuernde Eingriffe seitens der Netzbetreiber auf das Mindeste begrenzt werden. Engpässe in der Niederspannung seien äußerst selten und steuernde Eingriffe gebe es in absoluten Ausnahmefällen, so ein Eon-Sprecher. Auch der Betreiber EWE Netz plant eine rasche Anpassung seines Stromnetzes an den steigenden Bedarf an Elektromobilität und Wärmepumpen. Um umfangreich steuern zu können, müssen jedoch noch weitere Vorgaben der Bundesnetzagentur festgelegt werden. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 07.01.2024 · 07:05 Uhr
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