Strengere Maßnahmen gegen Greenwashing beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen unternommen. Mit der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs werden härtere Konsequenzen für Unternehmen festgelegt, die mit Angaben wie 'umweltfreundlich' und 'klimaneutral' werben, ohne dies nachweisen zu können. Künftig drohen bei Täuschungen Abmahnungen und potenzielle Schadensersatzforderungen.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Neuregelung ist die strikte Kontrolle von Nachhaltigkeitssiegeln. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch ein anerkanntes Zertifizierungssystem oder durch staatliche Institutionen festgelegt wurden. Damit soll Missbrauch durch Fantasie-Siegeln ein Ende gesetzt werden.
In der Abstimmung im Bundestag sprachen sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen geschlossen für den Entwurf aus, der auf der Basis einer EU-Richtlinie entwickelt wurde. Die Abgeordneten der AfD und der Linksfraktion lehnten den Vorschlag ab.
Die neuen Regeln sollen ab dem 27. September 2026 in Kraft treten. Der Bundesrat hatte eine längere Frist für bereits produzierte Verpackungen vorgeschlagen, um deren Vernichtung zu vermeiden. Der Bundestagsausschuss empfahl jedoch, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf EU-Ebene für eine Fristverlängerung eintreten solle.
Die SPD-Parlamentarierin Nadine Heselhaus betonte die Bedeutung des Anliegens, um unnötige Vernichtung bereits hergestellter Verpackungen zu verhindern. Gleichwohl wurde vonseiten des Bundesrats und des Nationalen Normenkontrollrates der mit der Umsetzung der Richtlinie verbundene bürokratische Aufwand bemängelt.

