Streit um Unterhaltsvorschuss beigelegt

23. Januar 2017, 22:17 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Bund, Länder und Kommunen haben sich nach langem Hin und Her auf die Finanzierung des erweiterten staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt.

Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin erläuterte, soll das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, wie geplant von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen.

Die Sätze sollen je nach Alter zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen. Finanziert werden soll der Zuschuss insgesamt zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Die Neuregelung sollte eigentlich zum 1. Januar in Kraft treten, nun soll sie zum 1. Juli kommen. Die Reform selbst kostet 350 Millionen Euro.

Bisher bekommen rund 440.000 Kinder den Unterhaltsvorschuss, denn nicht jeder Berechtigte beantragt ihn. Das Ministerium rechnet damit, dass nach dem Ausbau bis zu 260.000 Kinder zusätzlich den Anspruch haben werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnete dagegen mit 400.000 mehr.

Mit der Einigung hat Schwesig eines ihrer letzten Projekte dieser Wahlperiode unter Dach und Fach gebracht. Bund und Länder hatten bis zuletzt über die Finanzierung der deutlichen Ausweitung des Zuschusses gestritten. Denn Kinder werden erst richtig teuer, wenn sie älter werden. Die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil der Bund-Länder-Finanzreform.

Die meisten Betroffenen erhalten Hartz-IV-Leistungen und müssen den Unterhaltsvorschuss damit verrechnen, viele stellen sich also finanziell gar nicht unbedingt besser. Nun soll ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 600 Euro der Unterhaltsvorschuss beantragt werden können, um einen Anreiz zu schaffen, aus den Sozialleistungen zu kommen. Die Kommunen warnten zuletzt neben hohen Kosten vor einem immensen bürokratischen Aufwand. Den sieht Schwesig jetzt nicht mehr.

Grundsätzlich können die Behörden per Zwangsvollstreckung Geld vom zahlungsunwilligen Partner zurückholen. Aber viele Betroffene verdienen schlicht nicht genug, um Unterhalt leisten zu können. Der Staat kann jedoch checken, ob sie Konten verschweigen. Gerichte können auch hinterfragen, ob ein Vater mehr arbeiten könnte, als er tatsächlich vorgibt. Schwesig brachte auch den Führerscheinentzug ins Spiel.

Familie / Gesellschaft / Finanzen / Bund / Länder / Deutschland
23.01.2017 · 22:17 Uhr
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