Streit um Fluggastrechte: EU-Verkehrsminister vor kniffliger Entscheidung
Die Verkehrsminister der Europäischen Union stehen vor einer spannenden Entscheidung bezüglich der Reform der europäischen Fluggastrechte. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ab welcher Verspätungsdauer Passagiere künftig Anspruch auf Entschädigung erheben können.
Zur Debatte steht eine Entschädigungspflicht nach drei, vier oder fünf Stunden Verzögerung. Bislang scheint sich keiner der Vorschläge einer klaren Mehrheit unter den EU-Staaten sicher sein zu können. Deutschland etwa lehnt die Vorschläge ab, die auf eine Entschädigung erst nach vier oder gar fünf Stunden hinauslaufen würden.
Inmitten der Verhandlungen bringen die Airlines und deren Verbände ihre Standpunkte in die Diskussion ein. Ihr Argument: An vielen europäischen Zielen sei es technisch einfach nicht machbar, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug inklusive Crew bereitzustellen. Stattdessen plädieren sie für fünf Stunden als angemessene Frist, da andernfalls die hohen Entschädigungskosten schneller anfallen.
Verbraucherschützer zeigen sich jedoch besorgt. Sie warnen davor, dass bei einer Verschiebung auf eine fünfstündige Frist circa 80 Prozent der betroffenen Fluggäste um ihre Entschädigung gebracht werden könnten.

