Street View: Google erläutert Einspruchsverfahren

Berlin (dpa) - Nach massiver Kritik an der angekündigten Einführung des Internet-Dienstes Street View hat Google sein Widerspruchsverfahren detailliert erläutert.

Das Unternehmen betonte am Mittwoch, dass der «Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen» auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden könne.

Das für die nächste Woche angekündigte Online-Formular für einen Widerspruch werde für die 20 zuerst in Street View aufgenommenen Städte «für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 14. September verfügbar» sein, erklärte Google. Bei einem Widerspruch per Brief ende die Frist mit Poststempel vom 21. September. Melden sich Bürger innerhalb dieser Fristen eingereicht, will Google die betreffenden Gebäude noch vor Einführung des Dienstes unkenntlich machen. Ein Widerspruch könne aber auch jederzeit nach Veröffentlichung der Aufnahmen gestellt werden.

Das Unternehmen reagierte mit der Präzisierung auf zahlreiche kritische Stimmen von Datenschützern und Politikern. Die Frist sei viel zu kurz bemessen und falle zudem in die Urlaubszeit, sagte CDU- Verbraucherpolitikerin Lucia Puttrich. Dies und der Verzicht auf eine Telefon-Hotline ließen «den Verdacht aufkommen, das Unternehmen wolle die Praktikabilität für das Unternehmen im Vordergrund sehen, nicht aber den Schutz jeder Bürgerin und jedes Bürgers».

Der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, äußerte sich ähnlich und sagte: «Was Google plant, geht zu schnell und zu weit.» Oppermann kündigte an, er werde persönlich Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses einlegen. Der SPD- Abgeordnete Gerold Reichenbach, für seine Fraktion zuständig beim Thema Datenschutz im Innenausschuss, warf Google vor, «immer noch nicht mit offenen Karten» zu spielen. Die Ankündigung vom Dienstag habe die Bundesregierung offenbar völlig überrascht.

Für die FDP forderte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Erik Schweickert, Google auf, alle Routen der Kamerafahrten für Street View mit Datum und Uhrzeit im Internet zu veröffentlichen. Es könne dem Verbraucher nicht zugemutet werden, alle Bilder selbst zu überprüfen.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, sagte der dpa: «Es ist das Hauptversäumnis der Politik, dass sie keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Dass muss sich auch die Bundesregierung vorhalten lassen.» Es werde viel mit Appellen gearbeitet, die Kernaufgabe der Regierung bleibe aber unerfüllt, bemängelte der Abgeordnete. Street View sei eine interessante Anwendung. Es müsse nur der Datenschutz beachtet werden. Und die Sorgen der Bevölkerung müssten ernst genommen werden.

Das Verbraucherschutzministerium bekräftigte, es werde genau geprüft, ob Google Street View erst nach der Bearbeitung der Beschwerden starte. «Wir werden schauen, wie das jetzt wirklich umgesetzt wird in der Praxis und wie effektiv da gearbeitet wird», sagte eine Sprecherin. Das Ministerium und auch der Deutsche Mieterbund stellten ein Formschreiben für einen schriftlichen Widerspruch bei Google bereit.

Google Street View

13 Datenschutzpunkte zu Google Street View

Computer / Internet
11.08.2010 · 19:01 Uhr
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