Steigende Beitragsbemessungsgrenzen: Mehrbelastungen für Gutverdiener voraus
Gutverdiener müssen sich ab dem kommenden Jahr auf höhere Abgaben an die Sozialversicherungen einstellen. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen auf den Weg gebracht. Diese Grenzen, bis zu denen Beiträge zur sozialen Sicherung erhoben werden, sind an die Lohnentwicklung gekoppelt und werden jährlich angepasst. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet über die Details aus dem Entwurf, der am Freitag zur Abstimmung an andere Ministerien verschickt wurde.
Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von aktuell 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich steigen. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist ebenfalls eine Erhöhung von derzeit 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro vorgesehen. Zudem wird die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, ab 2026 von 6.150 Euro auf 6.450 Euro Bruttomonatseinkommen angehoben.
Die Bemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht zur Berechnung dieser Beiträge herangezogen. Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis fordert bereits seit Juni eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Stabilisierung der angespannten Finanzlage der Krankenversicherungen. Unterstützung erhält er vom gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, der sich ebenfalls für eine stufenweise Anpassung ausspricht.
Während der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, für Einsparungen bei den Sozialleistungen plädiert, betont Dennis Radtke von der CDU die begrenzten Spielräume der Bundesregierung. Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen sei ein Spiegelbild der Lohnentwicklung. Dennoch befürchtet Radtke, dass die parallele Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Doppelbelastung für Arbeitnehmer führen könnte. Zu Jahresbeginn waren die Zusatzbeiträge bereits auf durchschnittlich 2,9 Prozent gestiegen. Der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung, der auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber entfällt, beträgt derzeit 14,6 Prozent des Bruttolohns. Im ersten Halbjahr 2023 stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um fast 8 Prozent auf insgesamt 166,1 Milliarden Euro.

