(4) k45047 · 09. Februar 2010
Wer spricht denn davon, dass der Satz an sich verfassungswidrig ist und auf jeden Fall erhöht wird? Das BVerfG hat nur entschieden, dass die ERMITTLUNG der Höhe nicht transparent genug und damit verfassungswidrig ist. Wenn nun ein Expertenkreis transparent genug berechnet, dass der Satz noch zu hoch ist, wird er gekürzt und ist, mir der transparenten festlegung, dann auch (erstmal) verfassungskonform.
(3) k319667 · 09. Februar 2010
Noch reichhaltiger finde ich ja das die Sätze seit 2005 gegen die Verfassung verstoßen haben. Die Sätze für Zuzahlungen ebenfalls zu niedrig waren. Aber wirklich Schlecht daran ist das wir 5 Jahre benötigt haben um zu Erkennen was manch einer schon von Anfang an gesagt hat. Das Harz IV und die Schaffung eines Niedriglohn Sektors zu Armut unter der arbeitenten und nicht arbeitenden Bevölkerung führt. Das lässt nur einen Schluss zu wir haben alle verloren. Den Zeit kann man nicht ersetzen.
Zugegebenermaßen war ich sowieso einer der Gegner der Steuersenkungspläne. Es nutzt mitr nichts, ein paar Cent mehr zu haben, und nächstes Jahr dafür doppelt zur Kasse gebeten zu werden, weil dieser Schuß nach hinten losgeht.
Na da kann er sich ja auf die Schulter klopfen, Hartz4 stammt ja noch aus der Zeit von Rot/Grün. Sicherlich ist die Pfeife da jetzt richtig stolz drauf.