
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits zuvor entschieden, dass die rund 300 Quadratmeter große Immobilie auf einem etwa 1.700 Quadratmeter großen Grundstück vom Staat eingezogen werden darf. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nun verworfen, wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte.
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