So darf das Smartphone im Auto genutzt werden

02. Dezember 2012, 13:06 Uhr · Quelle: klamm.de
So darf das Smartphone im Auto genutzt werden
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Das Telefonieren im Auto ist nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung gestattet – zumindest gilt dies für den Fahrer und die Zeit, während der sich das Fahrzeug in Bewegung findet. Wer keine Freisprecheinrichtung besitzt, sollte mit seinem Fahrzeug anhalten. Verstößt man gegen diese Vorschrift, drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Auch das Surfen mit dem Smartphone am Steuer ist verboten

Allerdings beschränkt sich dieses Verbot keinesfalls nur auf das Telefonieren. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer während des Fahrens zum Smartphone greifen, um beispielsweise im Internet zu surfen oder Nachrichten abzurufen. Der Gesetzgeber macht diesbezüglich jedoch keinen Unterschied: Es spielt keine Rolle, auf welche Art und Weise ein Smartphone im Auto genutzt wird. Sobald man das Gerät in die Hände nimmt, kann nicht mehr die volle Aufmerksamkeit das Verkehrsgeschehen gerichtet werden. Infolge können derartige Verstöße von den Gesetzeshütern geahndet werden.

Es macht tatsächlich keinen Unterschied, ob man nun telefoniert oder das Smartphone als Navigationssystem einsetzt. Wer sein Smartphone als Navi verwenden möchte, muss dafür sorgen, dass es sich in einer geeigneten Halterung befindet und gerade bei Anrufen eine entsprechendes Audiosystem mit Freisprecheinrichtung verbaut wird – erst dann kann es mit einem mobilen Navi gleichgestellt werden. Die Verwendung des Geräts ist dann gestattet, auch das Machen von Eingaben während der Fahrt ist gestattet. Allerdings gilt es hierbei eine wichtige Sache zu berücksichtigen: Die Bedienung entsprechender Geräte ist immer nur dann gestattet, wenn die augenblickliche Verkehrssituation dies gestattet.

Sind Blitzerapps auf dem Smartphone verboten?

Mobile Navigationssysteme und Smartphones werden keinesfalls nur zum Navigieren eingesetzt. Zunehmend mehr Kraftfahrer verwenden die Geräte auch als Blitzwarner. Dass hierbei gegen geltenden Recht verstoßen wird, ist zahlreichen Personen überhaupt nicht bewusst. Übrigens liegt ein Verstoß bereits vor, wenn das Gerät lediglich betriebsbereit ist. Ist eine solche Software auf einem Navi oder einem Smartphone installiert, entspricht dies bereits einem Gesetzesverstoß.

Es ist allerdings gut möglich, dass sich die Rechtslage hinsichtlich der Blitzerwarner ändert. Zunehmend mehr Experten sprechen sich für eine Legalisierung aus. Zumal das Gesetz ohnehin ein großes Schlupfloch aufweist. Das Verbot gilt nämlich dem Fahrer des Autos – es richtet sich aber nicht explizit gegen den Beifahrer. Wer mit Beifahrer unterwegs ist, könnte den Gesetzestext anders auslegen und somit einen Blitzerwarner legal einsetzen. Ein Freischein ist das Schlupfloch jedoch nicht, in Einzelfällen könnten Gerichte womöglich auch anders entscheiden.

Lifestyle / Auto / Smartphone
02.12.2012 · 13:06 Uhr
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