Sibanye-Stillwater gibt den Beginn von Bar-Übernahmeangeboten für ausstehende Schuldverschreibungen und eine neue Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen bekannt

06. Mai 2026, 13:01 Uhr · Quelle: Pressebox
Sibanye-Stillwater gibt den Beginn von Bar-Übernahmeangeboten für ausstehende Schuldverschreibungen und eine neue Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen bekannt
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Die folgenden Tabellen enthalten bestimmte Bedingungen des "Any and All"-Kaufangebots bzw. des "Capped"-Kaufangebots
Sibanye-Stillwater leitet Rückkaufangebote für Schuldverschreibungen ein, um die Bruttoverschuldung zu senken.

Johannesburg, 06.05.2026 (PresseBox) - NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AN JEDE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH IST, ODER AN PERSONEN, DIE IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG ANSÄSSIG SIND UND/ODER SICH DORT BEFINDEN

Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW) freut sich, den Beginn von Kapitalmanagementmaßnahmen bekannt zu geben, die darauf abzielen, die Bruttoverschuldung durch den Rückkauf ausstehender Schuldverschreibungen zu reduzieren, wobei die Finanzierung teilweise durch die geplante Emission neuer vorrangiger Schuldverschreibungen sowie aus den Barreserven der Gruppe erfolgt.

Insbesondere hat die Stillwater Mining Company („Stillwater“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Sibanye-Stillwater, eine Reihe von Rückkaufangeboten gestartet, um gegen Barzahlung (i) alle ihre ausstehenden 4,000 %-Senior-Anleihen mit Fälligkeit 2026 (die „2026-Anleihen“) und (ii) bis zum Capped Maximum Amount (wie nachstehend definiert) ihrer ausstehenden 4,500 %-Senior-Anleihen mit Fälligkeit 2029 (die „2029-Anleihen“ und zusammen mit den 2026-Anleihen die „Anleihen“) zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Auflagen des des Kaufangebots vom 6. Mai 2026 (das „Kaufangebot“) und, ausschließlich im Falle der 2026-Schuldverschreibungen, der beigefügten Mitteilung über die garantierte Lieferung (die „Mitteilung über die garantierte Lieferung“, zusammen mit dem Kaufangebot die „Angebotsunterlagen“), einschließlich der Finanzierungsbedingung (wie nachstehend definiert). Angediente 2029-Schuldverschreibungen werden nur bis zu einem Gesamtnennbetrag angenommen, der einen Betrag von 75.000.000 US-Dollar nicht übersteigt (der „begrenzte Höchstbetrag“). Das Rückkaufangebot für die 2026-Schuldverschreibungen wird als „Any and All Tender Offer“ (Rückkaufangebot für alle Schuldverschreibungen) und das Rückkaufangebot für die 2029-Schuldverschreibungen als „Capped Tender Offer“ (Rückkaufangebot mit Obergrenze) bezeichnet. Das „Any and All Tender Offer“ und das „Capped Tender Offer“ werden zusammenfassend als „Rückkaufangebote“ bezeichnet.

Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Bekanntmachung nicht anderweitig definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie im Kaufangebot.

Den Inhabern der Schuldverschreibungen wird empfohlen, die Angebotsunterlagen sorgfältig zu lesen, um alle Einzelheiten und Informationen zu den Verfahren für die Teilnahme an den Rückkaufangeboten zu erhalten. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit den Rückkaufangeboten, einschließlich der Angebotsunterlagen sowie etwaiger Aktualisierungen, sind auf der folgenden Website verfügbar: https://deals.is.kroll.com/....

Alle im Rahmen der Rückkaufangebote angenommenen Schuldverschreibungen werden von Stillwater entwertet und aus dem Verkehr gezogen.

Zweck der Rückkaufangebote

Der Zweck der Rückkaufangebote besteht darin, einen Teil der Schuldverschreibungen – im Falle der Schuldverschreibungen 2029 vorbehaltlich des begrenzten Höchstbetrags – zu erwerben, um die Bruttoverschuldung von Sibanye-Stillwater zu reduzieren. Im Rahmen der Rückkaufangebote erworbene Schuldverschreibungen werden aus dem Verkehr gezogen und entwertet.

Finanzierungsbedingung

Im Rahmen der Kapitalmanagementmaßnahmen der Gruppe beabsichtigt Sibanye-Stillwater über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Sibanye-Stillwater UK Financing Plc ferner, vorbehaltlich der Marktbedingungen, neue auf US-Dollar lautende Schuldverschreibungen (die „neuen Schuldverschreibungen“) zu begeben, wobei die Rückkaufangebote voraussichtlich teilweise durch die neuen Schuldverschreibungen finanziert werden. Die Annahme zum Kauf von im Rahmen der Rückkaufangebote gültig angebotenen Schuldverschreibungen sowie der Abschluss der Rückkaufangebote unterliegen ohne Einschränkung dem erfolgreichen Abschluss (nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen von Stillwater) der Emission der neuen Schuldverschreibungen (die „Finanzierungsbedingung“).

Vorrangige Zuteilung

Die Zuteilungen im Rahmen der Fremdfinanzierung werden von Sibanye-Stillwater UK Financing Plc, der Gruppe und der Erstkäufer (wie im vorläufigen Emissionsprospekt vom Datum dieses Dokuments definiert) nach eigenem Ermessen auf der Grundlage einer Reihe verschiedener Faktoren festgelegt, zu denen unter anderem eine Bewertung des langfristigen Interesses eines Anlegers am Besitz von Schuldverschreibungen der Sibanye-Stillwater UK Financing Plc sowie der Umfang und der Zeitpunkt der Interessensbekundung dieses Anlegers an der Fremdfinanzierung und an den Rückkaufangeboten gehören können. Weder Stillwater noch die Dealer-Manager (wie nachstehend definiert) sind jedoch verpflichtet, die Teilnahme an den Rückkaufangeboten bei der Zuteilungsentscheidung in Bezug auf einen bestimmten Anleger zu berücksichtigen.

Gegenleistung für die Schuldverschreibungen

Gemäß den Bedingungen und vorbehaltlich der in den Rückkaufangebotsunterlagen festgelegten Voraussetzungen, einschließlich der Finanzierungsbedingung, erhalten Inhaber der 2026-Schuldverschreibungen, die die 2026-Schuldverschreibungen bis zum Ablaufdatum des „Any and All“-Rückkaufangebots oder bis zum Ablaufdatum des „Any and All“-Rückkaufangebots mit garantierter Lieferung gemäß den im Kaufangebot festgelegten Verfahren zur garantierten Lieferung gültig andienen und nicht gültig zurückziehen und deren 2026-Schuldverschreibungen von Stillwater zum Kauf angenommen werden, erhalten die Gesamtgegenleistung für jeden Nennbetrag von 1.000 US-Dollar der 2026-Schuldverschreibungen, die in bar zahlbar ist.

Die Frühbucherprämie gilt für das begrenzte Rückkaufangebot. Vorbehaltlich der im Kaufangebot beschriebenen Bedingungen, einschließlich des begrenzten Höchstbetrags, erhält ein Inhaber, der seine 2029-Schuldverschreibungen gemäß dem begrenzten Rückkaufangebot vor oder am Vorab-Rückkauftermin gültig anbietet und dessen Schuldverschreibungen zum Kauf angenommen werden, die entsprechende Gesamtvergütung für jeden Nennbetrag von 1.000 US-Dollar seiner angebotenen 2029-Schuldverschreibungen zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen. Die Gesamtvergütung für die 2029-Schuldverschreibungen beinhaltet die Frühannahmeprämie. Vorbehaltlich der im Kaufangebot beschriebenen Bedingungen, einschließlich des begrenzten Höchstbetrags, erhält ein Inhaber, der seine 2029-Schuldverschreibungen im Rahmen des begrenzten Rückkaufangebots nach dem Frühannahmetermin, jedoch vor oder am Ablaufdatum des begrenzten Rückkaufangebots, gültig anbietet und die Schuldverschreibungen dieses Inhabers zum Kauf angenommen werden, erhält dieser Inhaber nur die anwendbare Kaufpreisleistung für jeden Nennbetrag von 1.000 US-Dollar seiner angebotenen Schuldverschreibungen zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen. Die Frühannahmeprämie gilt nicht für das „Any and All“-Kaufangebot.

Aufgelaufene Zinsen

Zusätzlich zur anwendbaren Gegenleistung erhalten Inhaber, deren Schuldverschreibungen zum Kauf angenommen werden, die darauf aufgelaufenen Zinsen. Die Zinsen laufen für alle im Rahmen der Rückkaufangebote angenommenen Schuldverschreibungen am jeweiligen Abrechnungstag aus. Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Zinsen laufen am Abrechnungstag des „Any and All“-Rückkaufangebots für alle im Rahmen dieses Angebots angenommenen 2026-Schuldverschreibungen aus, einschließlich der 2026-Schuldverschreibungen, die gemäß den im Kaufangebot dargelegten garantierten Lieferverfahren geliefert werden. Alle im Rahmen der Rückkaufangebote angenommenen Schuldverschreibungen werden von Stillwater entwertet und aus dem Verkehr gezogen.

Die von einem Vermittler oder der DTC festgelegte Frist für die Teilnahme an den Rückkaufangeboten endet vor diesem Termin.

Die Annahme der Schuldverschreibungen zum Kauf steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Bedingungen der Rückkaufangebote, wie in „Die Bedingungen der Rückkaufangebote – Bedingungen der Rückkaufangebote“ im Kaufangebot dargelegt, einschließlich der Finanzierungsbedingung.

Stillwater hat Merrill Lynch International, Mizuho International plc, Morgan Stanley & Co. International plc, Rand Merchant Bank, eine Abteilung der FirstRand Bank Limited (Niederlassung London), und RBC Capital Markets, LLC als Dealer-Manager sowie Kroll Issuer Services Limited als Informations- und Angebotsinformationsstelle (die „Angebotsinformationsstelle“) für die Zwecke der Rückkaufangebote beauftragt.

Fragen zum Verfahren für die Andienung von Schuldverschreibungen können an den Informations- und Andienungsinformationsagenten unter der Telefonnummer +44 20 7704 0880 oder per E-Mail an [email protected], z. Hd. David Shilson, gerichtet werden. Fragen zu den Rückkaufangeboten können an Merrill Lynch International unter +44 20 7996 5420 oder +1 (888) 292-0070 oder per E-Mail an [email protected] (z. Hd.: Liability Management Group), Mizuho International plc unter +34 91 790 7559 oder per E-Mail an [email protected] (z. Hd.: Liability Management), Morgan Stanley & Co. International plc unter +44 20 7677 5040 oder per E-Mail an [email protected] (z. Hd.: Liability Management Team, Global Capital Markets), Rand Merchant Bank, ein Geschäftsbereich der FirstRand Bank Limited (Niederlassung London), per E-Mail an [email protected] (z. Hd.: Liability Management) sowie an RBC Capital Markets, LLC unter +44 20 7029 0113, +1 212 618 7843 oder +1 877 381 2099 oder per E-Mail an [email protected].

In Europa
Swiss Resource Capital AG
Marc Ollinger
[email protected]
www.resource-capital.ch 

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. In Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf unzulässig wäre, werden keine Angebote, Aufforderungen oder Verkäufe getätigt. Die Rückkaufangebote erfolgen ausschließlich gemäß dem Kaufangebot. Die Inhaber der Schuldverschreibungen werden dringend gebeten, das Kaufangebot sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung in Bezug auf die Rückkaufangebote treffen. Darüber hinaus stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf, zur Zeichnung oder zu einer sonstigen Investition in neue Schuldverschreibungen dar und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind von der Gesellschaft, den Dealer-Managern und dem Tender- und Informationsagenten verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Angebots- und Vertriebsbeschränkungen

Europäischer Wirtschaftsraum („EWR“)

Die Übermittlung des Kaufangebots und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Kaufangeboten stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils gültigen Fassung, die „Prospektverordnung“) dar, und dementsprechend gilt die Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts gemäß der Prospektverordnung nicht für die Kaufangebote.

Vereinigtes Königreich

Die Bekanntgabe des Kaufangebots sowie aller sonstigen Dokumente oder Unterlagen im Zusammenhang mit den Kaufangeboten erfolgt nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (im Folgenden „FSMA“) befugte Person, und diese Dokumente und/oder Unterlagen wurden von einer solchen Person nicht genehmigt. Dementsprechend werden das Kaufangebot und diese sonstigen Dokumente und/oder Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung des Kaufangebots und dieser sonstigen Dokumente und/oder Materialien ist von der Beschränkung für Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie nur an Personen verteilt werden und sich nur an Personen richten, an die sie außerhalb des Vereinigten Königreichs rechtmäßig weitergegeben werden dürfen, oder an: (i) Personen im Vereinigten Königreich, die über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen und unter die Definition von Anlageexperten (im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung von 2005 zum Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Finanzwerbung) (in der geänderten Fassung, die „Verordnung“)) fallen; (ii) Personen, die unter Artikel 43(2) der Verordnung fallen; oder (iii) alle anderen Personen, an die das Kaufangebot und solche anderen Dokumente und/oder Materialien gemäß der Verordnung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Das Kaufangebot und diese Dokumente und/oder Materialien richten sich ausschließlich an relevante Personen und dürfen von Personen, die keine relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen herangezogen oder als verlässlich angesehen werden. Jede Anlage oder Anlageaktivität, auf die sich das Kaufangebot und solche anderen Dokumente und/oder Materialien beziehen, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten Personen getätigt.

Die Übermittlung des Kaufangebots und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Kaufangeboten stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Sinne der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (die „POATRs“) dar, und dementsprechend gilt die Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts gemäß den POATRs nicht für die Kaufangebote.

Belgien

Weder das Kaufangebot noch sonstige Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Kaufangeboten wurden oder werden der Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde (Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor financiële diensten en markten) vorgelegt worden oder werden, und dementsprechend dürfen die Kaufangebote in Belgien nicht im Wege eines öffentlichen Angebots im Sinne der Artikel 3 und 6 des belgischen Gesetzes vom 2. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote in seiner jeweils gültigen Fassung unterbreitet werden. Dementsprechend dürfen die Kaufangebote nicht beworben werden und werden nicht verlängert, und weder das Kaufangebot noch sonstige Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Kaufangeboten (einschließlich jeglicher Prospekte, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente) wurden oder werden weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien verteilt oder zur Verfügung gestellt, die keine „qualifizierten Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind und auf eigene Rechnung handeln. Das Kaufangebot wurde ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Anleger und ausschließlich zum Zweck der Kaufangebote herausgegeben. Dementsprechend dürfen die im Kaufangebot enthaltenen Informationen nicht für andere Zwecke verwendet oder an andere Personen in Belgien weitergegeben werden.

Frankreich

Das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Kaufangeboten dürfen in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger (investisseurs qualifiés) im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung verteilt werden. Das Kaufangebot wurde und wird nicht der Autorité des marchés financiers zur Genehmigung vorgelegt.

Italien

Keines der Kaufangebote, das Kaufangebot oder sonstige Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Kaufangeboten wurde oder wird gemäß den geltenden italienischen Gesetzen und Vorschriften dem Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa („CONSOB“) unterzogen.

Die Kaufangebote werden in der Republik Italien („Italien“) als freigestelltes Angebot gemäß Artikel 101-bis Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in der jeweils gültigen Fassung (das „Finanzdienstleistungsgesetz“) und Artikel 35-bis Absatz 4 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung (die „Emittentenverordnung“) durchgeführt. Die Rückkaufangebote werden zudem in Übereinstimmung mit Artikel 35-bis Absatz 7 der Emittentenverordnung durchgeführt.

Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Schuldverschreibungen mit Sitz in Italien können die Schuldverschreibungen über autorisierte Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) in Italien zur Ausübung solcher Tätigkeiten berechtigt sind und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den von der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde auferlegten Anforderungen.

Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen und den Rückkaufangeboten einhalten.

Südafrika

Das Kaufangebot und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Rückkaufangeboten sind nicht als Anlageberatung oder -empfehlung, als Anleitung oder als Vorschlag finanzieller Art im Sinne des südafrikanischen Financial Advisory and Intermediary Services Act 2002 (in seiner geänderten oder neu erlassenen Fassung) zu verstehen.

Das Kaufangebot richtet sich nicht an die Öffentlichkeit und stellt kein „öffentliches Angebot“ (im Sinne des südafrikanischen Companies Act 2008) dar und ist kein „registrierter Prospekt“ (im Sinne des südafrikanischen Companies Act 2008), der gemäß dem südafrikanischen Companies Act 2008 erstellt und registriert wurde, noch ist es als solcher beabsichtigt.

Allgemeines

Die Kaufangebote stellen unter keinen Umständen, unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und Verkaufsangebote von den Inhabern werden nicht angenommen). In den Rechtsordnungen, in denen die Wertpapiergesetze oder andere Gesetze vorschreiben, dass die Rückkaufangebote von einem zugelassenen Makler oder Händler oder einer ähnlichen Person durchgeführt werden müssen, und wenn einer der Dealer Manager oder eine der jeweiligen verbundenen Unternehmen der Dealer Manager ein solcher zugelassener Makler oder Händler in dieser Rechtsordnung ist, gelten die Rückkaufangebote als von diesem Dealer Manager oder verbundenen Unternehmen, je nach Fall, im Namen von Stillwater in dieser Rechtsordnung durchgeführt.

Es wird davon ausgegangen, dass jeder an den Kaufangeboten teilnehmende Inhaber bestimmte Zusicherungen in Bezug auf die oben genannten Rechtsordnungen und allgemein gemäß den Bestimmungen des Kaufangebots abgibt. Jede Andienung von Schuldverschreibungen gemäß dem Kaufangebot durch einen Inhaber, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird abgelehnt. Der Bieter, die Dealer Manager und Kroll Issuer Services Limited behalten sich jeweils das Recht vor, nach eigenem Ermessen (und unbeschadet der Verantwortung des jeweiligen Inhabers für die von ihm abgegebenen Zusicherungen) im Zusammenhang mit jeder Andienung von Schuldverschreibungen zu prüfen, ob eine solche Zusicherung eines Inhabers zutreffend ist; wird eine solche Prüfung durchgeführt und stellt Stillwater infolgedessen (aus welchem Grund auch immer) fest, dass diese Zusicherung nicht zutreffend ist, wird das Verkaufsangebot abgelehnt.

Die Gruppe und ihre verbundenen Unternehmen behalten sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit oder von Zeit zu Zeit nach Abschluss oder Beendigung des Rückkaufangebots Schuldverschreibungen zu kaufen oder umzutauschen oder deren Kauf oder Umtausch anzubieten oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Verkauf von Schuldverschreibungen (einschließlich, ohne Einschränkung, solche, die im Rahmen der Rückkaufangebote angeboten, aber nicht zum Kauf angenommen wurden) durch Käufe am offenen Markt, privat ausgehandelte Transaktionen, Rückkaufangebote, Umtauschangebote oder auf andere Weise, jeweils zu Bedingungen, die günstiger oder ungünstiger sein können als die in den Rückkaufangeboten vorgesehenen. Darüber hinaus behält sich die Gruppe das Recht vor, von Zeit zu Zeit, auch während der Laufzeit der Rückkaufangebote, neue Schuldverschreibungen auszugeben.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe-Harbor“-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „wird“, „würde“, „erwarten“, „prognostizieren“, „potenziell“, „könnte“, „glauben“, „anstreben“, „voraussehen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „schätzen“ und ähnlichen Begriffen zu erkennen.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen, darunter unter anderem solche, die sich auf die zukünftige Finanzlage, Geschäftsstrategien und andere strategische Initiativen, Geschäftsaussichten, Branchenprognosen, Produktions- und Betriebsprognosen, Klima- und ESG-bezogene Ziele und Kennzahlen sowie Pläne und Ziele für zukünftige Geschäftstätigkeiten, Projektfinanzierungen und den Abschluss oder die erfolgreiche Integration von Akquisitionen von Sibanye-Stillwater Limited beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die die bestmögliche Einschätzung der Geschäftsleitung von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen unter Berücksichtigung verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im Integrierten Bericht 2025 von Sibanye-Stillwater und im Jahresbericht auf Formular 20-F dargelegt sind, der am 24. April 2026 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde (SEC-Aktenzeichen 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden von den externen Wirtschaftsprüfern der Gruppe weder geprüft noch kommentiert.

Finanzen / Bilanzen / Sibanye-Stillwater / Schuldverschreibungen / Rückkaufangebote / Verschuldung / Emissionen
[pressebox.de] · 06.05.2026 · 13:01 Uhr
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