Schuldenbremse endgültig im Grundgesetz verankert
12. Juni 2009, 14:58 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Der ausufernden Verschuldung des Staates wird ein Riegel vorgeschoben: Bund und Länder haben sich auf eine strikte Schuldenbremse verpflichtet. Der Bundesrat billigte mehrheitlich die Grundgesetzänderung. Die neue Schuldenbremse erlaubt Bund und Ländern vom Jahr 2020 an praktisch keine neuen Schulden mehr. Außerdem wurde beschlossen, dass Rentner künftig mehr Geld bekommen. Ihre Renten steigen zum 1. Juli im Westen um rund 2,4 Prozent, im Osten um knapp 3,4 Prozent.

