Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit
München / Berlin, 22.01.2025 (lifePR) - CLLB-Rechtsanwälte konnten erneut Ansprüche auf Kostenübernahme von Schlafapnoeoperationen zugunsten ihrer Mandanten gegenüber privaten Krankenversicherern außergerichtlich durchsetzen.
Zudem liegen der Kanzlei CLLB mittlerweile sechs Gerichtsgutachten vor, welche die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation bestätigen. Die Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wodurch die Patienten wieder Luft zum Atmen bekommen und ein erholsamer Schlaf gewährleistet wird. Demgegenüber stehen eine Reihe von minimalinvasiven Methoden, insbesondere eine Beatmungstherapie, welche Patienten jedoch bis ins hohe Alter des Nachts anzuwenden haben.
Mit einem Schlauch verbunden und einer Maske im Gesicht werden die Patienten jede Nacht therapiert. Während diese Form der Therapie lediglich eine Hilfsbehandlung mit einem medizinischen Hilfsmittel in Form einer CPAP-Maske darstellt, führt die Operation zu einer ursächlichen Heilung.
Viele unserer Mandanten sind daher zu Recht frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer auf eine solche Behandlung als sog. „Goldstandard“, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve zu berichten weiß. Unserer Rechtsansicht nach ist der Verweis rechtlich unzulässig, da der Bundesgerichtshof sich bereits in einem vergleichbaren Verfahren zu der Rechtsfrage, ob eine private Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmer auf das Tragen eines Hilfsmittels verweisen darf, ablehnend geäußert hat. Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung wurde auch vom kanzleiintern erstrittenen Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bestätigt, wie RA Ruigrok van de Werve erklärt.
Die der Kanzlei CLLB vorliegenden Gutachten bestätigten zudem die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilten teilweise dem Verweis auf die Notwendigkeit eine Maske zu tragen aus medizinischen Gründen eine Absage.
Denn gemäß den Leitlinien sei der frustrane CPAP-Versuch keine zwingende Voraussetzung, bevor eine Schlafapnoeoperation erfolgt. Die Operation ist vielmehr eine primär auszulotende operative und insbesondere hocheffektive ursächliche, heilende Behandlung.
Dies erkennen aktuell immer weitere private Krankenversicherungen und erklären sich bereits außergerichtlich zur Übernahme der Operationskosten bereit.
CLLB-Rechtsanwälte sind daher zuversichtlich, auch weitere Verfahren zugunsten der Mandaten erfolgreich abzuschließen.