Schadensersatzanspruch einer Anlegerin der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG rechtskräftig festgestellt

(lifepr) Berlin/München, 02.07.2015 - Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie Standort Zürich wurde nunmehr rechtskräftig festgestellt, dass einer Anlegerin der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zusteht.

Die Kanzlei CLLB hatte bereits am 27.04.2015 berichtet, dass das Landgericht Berlin mit Urteil vom 13.04.2015 einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, Schadensersatz zugesprochen hat. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, welche die Anlegerin hinsichtlich dieser Beteiligung beraten hatte, die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte.

Die Beratungsgesellschaft hatte gegen dieses Urteil zunächst Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Die Berufung wurde nun von der Beratungsgesellschaft überraschend zurück genommen, so Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil für die Anlegerin erstritten hatte. Die Anlegerin kann sich jetzt freuen, da das erstinstanzliche Urteil durch die Rücknahme der Berufung in Rechtskraft erwachsen ist. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Beratungsgesellschaft den im Urteil festgestellten Schadensersatzanspruch an die Anlegerin zahlen muss.

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin stand nach der stattgefundenen Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Empfehlung einer Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG aufgrund des bestehenden Totalverlustrisikos und der Gefahr einer Rückforderung erhaltener Ausschüttungen nicht auf die individuellen Verhältnisse der Klägerin zugeschnitten war, da diese das Anlageziel einer sicheren Altersvorsorge verfolgt hatte.

Die Beratungsgesellschaft ist nun verpflichtet, der Anlegerin Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG die in die Beteiligung investierten Beträge abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückzuzahlen. Zu dem zu ersetzenden Schaden zählt auch ein Anspruch der Anlegerin auf Freistellung von sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aus und im Zusammenhang mit der Beteiligung noch entstehen.

Frau Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt in diesem Zusammenhang, dass es durchaus ratsam ist, einen auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ansprüchen zu betrauen, wenn Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG davon ausgehen, falsch beraten oder aufgeklärt worden zu sein.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 02.07.2015 · 10:05 Uhr
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