Sanktionierungen im Rahmen des Bürgergelds bleiben überschaubar
Seit der Einführung des Bürgergelds in Deutschland nehmen lediglich eine geringe Anzahl von Leistungsempfängern Leistungskürzungen aufgrund der Ablehnung von Arbeitsangeboten in Kauf. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte jüngst Zahlen, die zeigen, dass zwischen Februar und Dezember des vergangenen Jahres 15.774 Fälle registriert wurden, in denen das Bürgergeld aufgrund der Weigerung, Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmen anzunehmen beziehungsweise fortzusetzen, gekürzt wurde. Im gesamten Jahr wurden mehr als 226.000 Leistungskürzungen notiert, ein Anstieg um 77.520 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrheit der Kürzungen erfolgte, weil Termine ohne triftige Gründe nicht eingehalten wurden.
Von rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern sind 3,9 Millionen erwerbsfähig. Basierend auf diesen Daten lag der Anteil der von Kürzungen betroffenen Erwerbsfähigen bei etwa 2,6 Prozent. Trotz eines leichten Anstiegs im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren ist die aktuelle Zahl der Kürzungen im historischen Kontext eher niedrig, was unter anderem auf die mit dem Bürgergeld reformierten und eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten zurückzuführen ist. Dies war und bleibt ein zentraler Kritikpunkt am neuen System.
Die Bundesregierung hat jedoch auf die Kritik reagiert und die Sanktionen für hartnäckige Arbeitsverweigerer verschärft. Seit März können die Jobcenter das Bürgergeld maximal für zwei Monate vollständig entziehen. Diese Maßnahme soll präventive Wirkung entfalten und verhindern, dass Personen Arbeit ablehnen oder in der Bedürftigkeit verharren. Experten wie Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betonen allerdings die Schwierigkeiten, die sich bei der Identifizierung von Leistungsempfängern ergeben, die berechtigt sind für Sanktionen.
Die Oppositionsparteien, insbesondere die CDU und die FDP, fordern indes ein System, das stärkere Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung setzt. Die CDU präsentierte bereits einen eigenen Entwurf für eine Neugestaltung der Grundsicherung; auch Finanzminister Christian Lindner spricht sich für ein "Update" des Bürgergeldes aus. Das Bürgergeld löste Anfang des vergangenen Jahres das vielfach kritisierte Hartz-IV-System ab und sollte verstärkt auf Vermittlung in Arbeit statt auf Sanktionierung setzen. (eulerpool-AFX)