Saarland und Rheinland-Pfalz fordern härteres Vorgehen gegen Hasskommentare
Im Zuge der Ermordung eines Polizisten im saarländischen Völklingen haben die Länder Saarland und Rheinland-Pfalz einen erneuten Vorstoß unternommen, um effektiver gegen hassgetriebene Kommentare und die Verunglimpfung Verstorbener im Internet vorzugehen. Laut der „Rheinischen Post“ zeugt ein Antrag an den Bundesrat von einer Vielzahl ehrverletzender Beiträge in den sozialen Medien nach dem Vorfall am 21. August.
Vorgeschlagen wird, dass künftig eine Strafverfolgung auch ohne den Strafantrag der Hinterbliebenen erfolgen kann, sofern ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Auch soll der letzte Dienstvorgesetzte des Verstorbenen die Möglichkeit erhalten, einen Strafantrag zu stellen.
Ein vorheriger Gesetzentwurf scheiterte zuvor an der Ampelkoalition und wurde in der letzten Legislaturperiode nicht umgesetzt. Der tragische Vorfall in Völklingen hat dem erneut vorgelegten Gesetzesentwurf eine beunruhigende Aktualität verliehen, wie die Antragsteller betonen.
Bereits in der Vergangenheit, nach der Ermordung von zwei Polizisten in Kusel im Januar 2022, war ein ähnlicher Vorstoß unternommen worden, der jedoch unerfüllt blieb. Der aktuelle Antrag soll am 17. Oktober im Bundesrat diskutiert werden.
Der Vorfall selbst ereignete sich, als am 21. August ein 34-jähriger Polizist bei einem Einsatz erschossen wurde. Der mutmaßliche Täter ist ein 18-Jähriger, der von dem Polizisten nach einem Tankstellenüberfall gemeinsam mit Kollegen festgenommen werden sollte.

