Restkostenversicherung Kostenerstattungsprinzip 2014

(lifepr) St. Johann in Tirol, 25.04.2014 - Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die wie Privatpatienten behandelt werden möchten, können eine ambulante Restkostenversicherung, die mit unterschiedlichen Leistungen angeboten wird, abschließen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die sich für eine ambulante Restkostenversicherung entschieden haben, dürfen selbst bestimmen, ob sie das Kostenerstattungsprinzip 2014 oder das Sachleistungsprinzip nutzen möchten. Unter dem Sachleistungsprinzip ist ein Versicherungsschutz zu verstehen, die alle Leistungen enthält, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Nur wenn sich der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung für das Kostenerstattungsprinzip 2014 entscheidet, wird er mit den im Tarif Kostenerstattungsprinzip 2014 enthaltenen Leistungen als Privatpatient behandelt. Das Kostenerstattungsprinzip 2014 erlaubt es den Versicherungsnehmern, die sich bereits für das Sachleistungsprinzip entschieden haben, durch Abschluss einer Restkostenversicherung oder durch einen Tarifwechsel, jederzeit zum Kostenerstattungsprinzip 2014 zu wechseln.

GKV-Versicherte, die wie Privatpatienten behandelt werden möchten, sollten daher eine Restkostenversicherung abschließen.

Für das Kostenerstattungsprinzip ist eine Zusatzversicherung mit folgenden Inhalten verfügbar:

- freie Wahl des Arztes

- ambulante Operationen und Geburtshilfen

- Verbandmittel und Arzneien

- Anwendungen von Heilverfahren, Krankengymnastik, Massagen, Inhalationen, Behandlungen mit Licht, Wärme und sonstigen physikalischen Methoden sowie medizinische Bäder

- ambulante privatzahnärztliche Behandlungen

- Behandlungen durch Speziallisten

- Psychotherapie sowie die Option zur Erweiterung der Restkostenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip 2014 zum Tarif "Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus"

Der Tarifwechsel vom Sachleistungsprinzip zum Kostenerstattungsprinzip 2014 beziehungsweise der Neuabschluss einer Restkostenversicherung bietet Mitgliedern der GKV Vorteile. Mitglieder der GKV, die eine Restkostenversicherung neu abgeschlossen haben oder die ihre Zusatzversicherung vom Sachleistungsprinzip auf das Kostenerstattungsprinzip 2014 umgestellt haben, können als Privatpatienten von folgenden Vorteilen profitieren:

- keine langen Wartezeiten für Beratung, Diagnose, Behandlung oder Psychotherapie

- Behandlung als Privatpatient

- besonders gründliche Diagnostik

- Behandlung nach den neuesten Erkenntnissen der Forschung

- schmerzfreie Behandlungen

- keine Einschränkungen bei Vorsorgeuntersuchungen

- keine Rezept- und Praxisgebühren

Zusätzlich kann nach dem Kostenerstattungsprinzip 2014 eine weitere Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Durch diese Restkostenversicherung können Auslandskrankenschutz, Brillen sowie Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem Kostenerstattungsprinzip 2014 versichert werden.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 25.04.2014 · 10:18 Uhr
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