Regierung einig bei Sicherungsverwahrung

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Das Kabinett hat Eckpunkte für ein neues Gesetz beschlossen. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach der Haft eingesperrt. Die Pläne sehen vor, dass es die Sicherungsverwahrung nur noch geben soll, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war, zumindest vorbehaltlich. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung soll es dagegen nicht mehr geben.
Justiz
23.06.2010 · 11:22 Uhr
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