Reformen für höhere Transparenz und Schutz bei Dispokrediten
Die Bundesregierung plant eine bedeutende Reform im Bereich der Dispokredite, um Verbraucher besser vor übermäßiger Verschuldung zu schützen. Ein neues, vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegtes Regelwerk schlägt vor, dass Banken Dispositionskredite künftig nicht mehr sofort kündigen können.
Eine Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten soll eingeführt werden, um Kunden mehr Zeit zur Rückzahlung einzuräumen. Zudem müssen Kreditgeber vor einer Zwangsvollstreckung den Kunden die Möglichkeit bieten, den offenen Betrag in zwölf Raten zu begleichen.
Dispokredite sind bekannt für ihre hohe Flexibilität, gehen jedoch oft mit erheblichen Zinskosten einher. Innerhalb der Koalition von CDU, CSU und SPD steht im Raum, eine Begrenzung der Entgelte für Basiskonten und Dispozinsen einzuführen.
Der aktuelle Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig berücksichtigt diese Diskussion nicht, betont jedoch die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung, um übermäßige Regulierung zu vermeiden, die den Zugang zu Dispokrediten einschränken könnte. Darüber hinaus werden neue Schutzmechanismen für Verbraucher eingeführt: Kredite unter 200 Euro und "Buy-now-pay-later"-Modelle fallen künftig unter den Verbraucherschutz.
Ein klar strukturiertes Informationsblatt soll Transparenz schaffen. Strengere Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen zudem verhindern, dass sensible Daten, beispielsweise aus sozialen Netzwerken oder Gesundheitsinformationen, genutzt werden.
Ministerin Hubig fasst die Intention des Entwurfs zusammen: „Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen - ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.“ Es wird angestrebt, den Missbrauch schnell abgeschlossener Kreditverträge zu verhindern, um der Schuldenfalle vorzubeugen.