Reform sorgt nur für begrenzte Schnell-Einbürgerungen
Die Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung für ausländische Staatsbürger in Deutschland, die von der Ampel-Koalition eingeführt wurde, scheint nur begrenzt genutzt zu werden. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass lediglich mehrere Hundert Personen von der Möglichkeit einer Einbürgerung nach nur drei Jahren Gebrauch gemacht haben. Berlin hebt sich hier als Ausnahme hervor: Von den fast 30.000 Eingebürgerten dort erhielten 500 Menschen, basierend auf herausragenden sprachlichen, schulischen oder beruflichen Leistungen, den deutschen Pass bereits nach drei Jahren.
Die Gesetzesänderung war Teil einer umfassenderen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und trat im Juni 2024 in Kraft. Neben der befristeten Regelung, die nun wieder zur Disposition steht, erlaubt das Gesetz seitdem auch die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit und verkürzt die allgemeine Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Die Diskussion über das Ende der verkürzten Fristen hat bereits politischen Raum eingenommen: Union und SPD planen eine Streichung dieser Regelung, die von der Union bereits seit Einführung als verfrüht kritisiert wurde.
Im Länderranking fällt auf, dass Hamburg lediglich fünf solcher beschleunigten Einbürgerungen realisierte, während Brandenburg nur einmal von der Regelung Gebrauch machte. In Baden-Württemberg und Bayern ist die Zahl ebenfalls überschaubar, mit nur wenigen Dutzend Fällen. Gleichsam in Thüringen und Sachsen bleibt die Nutzung der verkürzten Frist die Ausnahme, trotz des Potentials für eine schnellere Integration besonders qualifizierter Zuwanderer.
Neben den sprachlichen Voraussetzungen, die für viele Einwanderer eine hohe Hürde darstellen, tragen auch die allgemeinen Einbürgerungsverfahren weiterhin zu erheblichen Wartezeiten bei. Einige Bundesländer melden Wartezeiten von über einem Jahr, in Einzelfällen kann die Bearbeitung von Anträgen gar bis zu fünf Jahre dauern. Dies liegt zumeist an der Klärung der Identität und den damit verbundenen bürokratischen Notwendigkeiten.
Das Jahr 2024 stellte mit knapp 292.000 neuen deutschen Staatsbürgern einen Einbürgerungsrekord seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2000 auf. Doch trotz des Rekordwertes sind die Herausforderungen zahlreich, nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der steigenden Anzahl abzulehnender Anträge.

