Rechtsstreit um Zugang zu VW-Werk: Niederlage für AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation
Im juristischen Ringen um den Zutritt zu einem Werk der Volkswagen-Tochter Volkswagen Group Services musste die der AfD nahestehende Arbeitnehmerorganisation Zentrum nun eine Schlappe hinnehmen: Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Klage der Organisation ab und betonte, dass die vorgelegten Argumente und Dokumente der Kläger zu allgemein gehalten und unzureichend detailliert seien. Das Zentrum, das sich selbst als 'alternative Gewerkschaft' versteht, hatte beantragt, das Werksgelände in Isenbüttel betreten zu dürfen, um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Dies wurde von Volkswagen mit dem Hinweis auf die fehlende Tariffähigkeit verweigert.
In der Urteilsbegründung machte das Gericht klar, dass die Klage eine entscheidende Voraussetzung vermissen ließ: Es müsse nachgewiesen sein, dass mindestens ein Mitglied der Organisation im betreffenden Werk beschäftigt sei. Diese Bedingung wurde nach Ansicht des Gerichts von den Klägern nicht erfüllt. Das Urteil ist nicht endgültig und es besteht die Möglichkeit der Berufung, auch wenn eine Stellungnahme des Vereins bisher nicht vorliegt.
Volkswagen Group Services sieht sich durch das Urteil in der eigenen Haltung bestätigt. Ein Unternehmenssprecher betonte, die Wahrung der Standards für ein sicheres Arbeitsumfeld sei von höchster Priorität und man sei nicht verpflichtet, jeder Organisation Zugang zu gewähren – insbesondere, um Sicherheitsinteressen und den Schutz von Betriebsgeheimnissen zu wahren.
Derweil äußerte die IG Metall Besorgnis über das mögliche Erstarken des Zentrums im Volkswagen-Konzern. Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, warnte, dass die Aktivitäten des Vereins für Unruhe sorgen könnten und dadurch die Belegschaften schwächen würden, statt sie zu unterstützen.

