Rechtsstreit um Klimaschäden: Urteil im Fall RWE vertagt
Im aufsehenerregenden Klimaverfahren des peruanischen Bauern Saúl Lliuya gegen den deutschen Energieriesen RWE hat das Oberlandesgericht Hamm den Urteilsspruch unerwartet vertagt. Ursprünglich für den 14. April angesetzt, soll die Entscheidung nun am 28. Mai erfolgen. Der Grund für die Verschiebung liegt in einem Befangenheitsantrag der Klägerseite gegen einen der im Prozess eingebundenen Gutachter. Genauere Informationen zum Antrag bleiben vorerst aus. Die Pressestelle des Gerichts machte hierzu am Mittwoch keine detaillierten Angaben.
Im Kern des Zivilprozesses steht Lliuyas Forderung, dass RWE einen Teil der Kosten für Schutzmaßnahmen übernimmt. Diese sollen eine potenzielle Flutwelle aufhalten, die durch Erderwärmung verursachte Naturereignisse wie Gletscherabbrüche auslösen könnten, und sein Zuhause in Huaraz, Peru, bedrohen. Aus Sicht des Klägers resultiert die Verantwortung RWEs aus dem Treibhausgas-Ausstoß der Kraftwerke des Unternehmens, der zur globalen Erderwärmung beitrage.
In einer im März angesetzten mündlichen Verhandlung präsentierten zwei Sachverständige ihre Einschätzungen. Sie äußerten, dass eine ernsthafte Gefährdung des Besitztums des Klägers durch Überschwemmungen oder Schlammlawinen innerhalb der nächsten 30 Jahre nicht zu erwarten sei. Dennoch bleibt der Ausgang des Verfahrens mit der erneuten Vertagung weiter ungewiss und sorgt für anhaltende Spannung und Diskussion in der Klimadebatte.

