Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer
03. September 2025, 09:22 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 03.09.2025 (lifePR) - Auch Radler müssen im Straßenverkehr in der Regel äußerst rechts fahren. Laut ARAG Experten gilt dies nach einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind. Ansonsten droht die Mithaftung (Az.: 9 O 146/24).
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