Recht auf kostenloses Handgepäck: EU-Parlament zieht an einem Strang
Das Europäische Parlament strebt eine neue Regelung an, die Fluggästen ein kostenloses Handgepäckstück zusichern soll. In einer bemerkenswert fraktionsübergreifenden Einigung sprachen sich die Abgeordneten für dieses Recht aus. Doch bevor diese Neuerung gilt, muss ein Kompromiss mit den EU-Mitgliedsstaaten gefunden werden. Nach dem jetzigen Vorschlag sollen Reisende künftig ohne Aufpreis ein persönliches Item sowie ein kleines Handgepäckstück, das maximal sieben Kilogramm wiegt und dessen Kantenmaße 100 Zentimeter nicht überschreiten, an Bord bringen dürfen.
Ein weiterer Teil des Vorstoßes betrifft die Entschädigung von Reisenden bei Flugverspätungen oder Ausfällen. Die bisherige Regelung soll beibehalten werden, wobei eine Kompensation von 300 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro darüber hinaus vorgesehen ist. Diese Entschädigungen sind allerdings nur dann fällig, wenn die Airline die Verzögerung verschuldet hat. Szenarien wie Krieg oder extreme Wetterbedingungen sind ausgenommen.
Im Gegensatz dazu hatten die Verkehrsminister der EU angekündigt, die Schwelle für Entschädigungen auf vier Stunden Verspätung anzuheben, was auf Kritik von verschiedenen Seiten stößt. Seit Jahren wird um eine Einigung bei diesen Regelungen gerungen, jedoch bislang ohne Erfolg. Verbraucherschützer, vertreten durch den Verbraucherzentrale Bundesverband, warnen vor einer Verwässerung der bestehenden Drei-Stunden-Schwelle durch die Minister. Zudem wird zu einer Erweiterung des Handgepäckstandards aufgerufen, um Fluggästen mehr Fairness beim Ticketpreis zu bieten. Laut Ramona Pop vom vzbv sollte das inkludierte Handgepäckstück mindestens 115 Zentimeter umfassen und zehn Kilogramm wiegen.

