Preissuchmaschinen müssen auf Versandkosten hinweisen
17. Juli 2009, 14:05 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Preissuchmaschinen im Internet müssen neben dem Produktpreis auch auf Versandkosten hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Verbraucher müsse auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis Versandkosten enthält oder nicht. Davon hänge die Aussagekraft des Preisvergleichs ab, so das Gericht. Der BGH gab damit Unterlassungsklage des Elektronikhändlers ProMarkt gegen den Konkurrenten Media Online statt. Dieser hatte bei froogle.de wie dort üblich keine Versandkosten ausgewiesen.

