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Das ist die falsche Schlussfolgerung, den viele aus Unkenntnis machen. Schuldunfähigkeit bedeutet nicht keine Konsequenzen im juristischen Sinne, was dann der entsprechenden Strafe entspräche. Schuldunfähigkeit bedeutet nur, dass die Art der Konsequenz anders ist als bei schuldfähigen Menschen. Also Maßregelvollzug statt Justizvollzug. Was den hier betroffenen 19-jährigen anbetrifft, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne Verurteilung sogar recht schnell herauskommt vergleichsweise (2)