Saarbrücken (dpa) - Als alles gesagt scheint in diesem Mordprozess und der Angeklagte mit hängenden Schultern aus Saal 38 geführt wird, ist es kurz laut im Landgericht Saarbrücken. «Skandal», ruft ein Zuschauer. «Lächerlich! » Und eine Zuschauerin ergänzt: «Alle Leben sind zerstört! » Die Deutsche […] mehr

Kommentare

19thrasea02. April um 10:54
@18 Wenn man alles liest, dann weiß man doch, dass das Gericht entschieden hat, den 19-Jährigen *unbegrenzt* in die forensische Psychiatie einzuweisen. Es ist also nicht so, dass es keine Konsequenzen gäbe, dass der 19-Jährigen in Freiheit leben könnte. Was genau ist nun die Farce? Was soll der Fehler des Gerichts sein?
18robrai1902. April um 10:31
Aus der Ferne möchte ich das net beurteilen @17 . Aber wenn man alles liest, dann versteht man auch ein bischen davon.
17satta01. April um 17:55
@16 Warum, wenn ich fragen darf? Kannst Du den Fall aus der Ferne besser beurteilen?
16robrai1901. April um 17:06
Da sitzen die falschen Leute am Richter Platz. Welche Farce.
15tastenkoenig01. April um 16:53
Ich wage zu behaupten, dass Du es noch nicht wirklich zu verstehen versucht hast. Anders als es bei Dir klingt bleibt die Tat ja nicht ohne Konsequenzen. Nur ist normale Haft in dieser Situation eben nicht besonders sinnvoll.
14DirkSpie01. April um 16:49
Tja, wie auch auf höherer Ebene; Den "Verrückten" gehört die Welt und die können tun und lassen was Sie wollen, sind ja schuldunfähig. "Ein System, das ich nie verstehen werde" (verstehen möchte).
13tastenkoenig01. April um 16:43
@12 das Wesentliche ist, dass er schizophren ist und die Realität völlig falsch wahrgenommen hat. In seinem Kopf hat er angemessen auf die Situation reagiert.
12Stoer01. April um 16:30
ich zitiere kurz: Er wurde nur vom Mordvorwurf und der Tötungsabsicht freigesprochen.Wenn ich sechs mal ,an der Schutzweste gezielt vorbeischiesse,auf einen am Boden liegenden Mann...hab ich dann nicht die Absicht zu töten? Zu Morden? Also mir persönlich ist diese Argumentation einfach zu weich gespült...
11Sonnenwende01. April um 14:04
@10 Ich bin auch nicht ausreichend informiert, hab ich vorhin ja schon gesagt. Danke für die zusätzliche Info. @9 Meiner Meinung nach stand das vorhin noch nicht im Artikel, die letzte Aktualisierung ist von 13:11 Uhr. Kann aber auch sein, dass ich es überlesen habe.
10tastenkoenig01. April um 13:59
@7 Hab gerade leider keine Zeit für gründliche Recherche (die für mich notwendig wäre). Nur soviel: er wurde nur vom Mordvorwurf und der Tötungsabsicht freigesprochen. Wegen besonders schweren Raubes dagegen wurde er verurteilt.
9Satti01. April um 13:57
@4 : Wie meinst du das, dass er nicht für seine Taten verurteilt wurde? Im Artikel steht doch, dass er wegen besonders schweren Raubes verurteilt wurde, nur ein Mord war es aufgrund seiner Erkrankung nicht.
8Sonnenwende01. April um 13:00
(2) hoch. Den Schilderungen nach handelt es sich ja sehr wahrscheinlich um eine paranoide Schizophrenie und die ist sehr gut medikamentös behandelbar.
7Sonnenwende01. April um 12:59
@6 Das ist die falsche Schlussfolgerung, den viele aus Unkenntnis machen. Schuldunfähigkeit bedeutet nicht keine Konsequenzen im juristischen Sinne, was dann der entsprechenden Strafe entspräche. Schuldunfähigkeit bedeutet nur, dass die Art der Konsequenz anders ist als bei schuldfähigen Menschen. Also Maßregelvollzug statt Justizvollzug. Was den hier betroffenen 19-jährigen anbetrifft, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne Verurteilung sogar recht schnell herauskommt vergleichsweise (2)
6tastenkoenig01. April um 12:52
@4 Das scheint mir doch eine zwingende Konsequenz aus der Einschätzung der Schuldunfähigkeit zu sein. Wenn ich keine Schuld feststelle, kann ich keine Strafe verhängen. Er wird unbefristet untergebracht. Womöglich kommt er auch gar nicht wieder raus.
5Sonnenwende01. April um 12:45
@4 Das Problem ist dass er nicht verurteilt wurde für seine Taten, also keine Strafe bekommen hat. Das irritiert mich übrigens auch, wie kann das sein? Ich hab den Fall nicht weiter verfolgt, vielleicht hab ich die News ja missverstanden. Ohne Strafe ist auch die Unterbringung in einer forensischen Klinik wackelig, da die forensischen Kliniken vorrangig Patienten für den Maßregelvollzug aufnehmen (müssen), und ohne Strafe kein Maßregelvollzug. Hoffe die Staatsanwaltschaft geht in Widerspruch.
4tastenkoenig01. April um 12:31
Ein Schizophrener ist doch in der forensischen viel besser aufgehoben als im regulären Knast. Ich verstehe die Aufregung nicht.
3Polarlichter01. April um 12:24
"Das Urteil fiel für viele Prozessbeobachter überraschend aus und sorgte für heftige Reaktionen im Gerichtssaal. Zuschauer sprachen von einem «Skandal» und riefen dazu auf, die Verkündung vorzeitig zu beenden." - Wenig überraschend.
2zippostuff01. April um 12:23
Wann hört hier dieser Kuschelkurs der Gerichte endlich auf?
1jub-jub01. April um 10:57
Kann man nur hoffen, dass er nicht so bald wieder frei kommt.