Polen muss EU-Zwangsgeld schlucken: Gerichtshof bestätigt Millionenbuße
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Polen ein Zwangsgeld in Millionenhöhe im Streit um das umstrittene Braunkohle-Bergwerk Turow hinnehmen muss. Die Entscheidung bestätigt die Berechtigung der EU-Kommission, die Summe durch Verrechnung mit den Forderungen Polens auszugleichen. Das Zwangsgeld beläuft sich auf eine beeindruckende Summe von 68,5 Millionen Euro. Eine zuvor erreichte Vereinbarung zwischen Polen und der Tschechischen Republik konnte die Zahlungspflicht Polens nicht aufheben.
Der Hintergrund des Konflikts liegt in dem Braunkohle-Abbau nahe der Grenze zu Deutschland und Tschechien, in der Nähe von Zittau in Sachsen. Die geplante Erweiterung des Tagebaus stieß auf erheblichen Widerstand, da Experten negative Umwelteinflüsse wie die Absenkung des Grundwasserspiegels und mögliche Gebäudeschäden befürchteten. Nachdem Polen sich nicht an ein 2021 vom Europäische Gerichtshof (EuGH) verhängtes Abbauverbot hielt, wurde das Land mit einer täglichen Geldstrafe von 500.000 Euro belegt.
Trotz einer Einigung im Jahr 2022 zwischen Polen und Tschechien verweigerte Polen die Zahlungsabwicklung. Die EU-Kommission beschloss daraufhin, die ausstehende Summe gegen Ansprüche Polens innerhalb der EU zu verrechnen. Polen versuchte, sich juristisch gegen diese Entscheidung zu wehren, indem es argumentierte, die Einigung habe seinen Verpflichtungen die Grundlage entzogen. Doch auch der Gerichtshof entschied gegen Polen: Eine Einigung könne bestehende Urteile weder rückwirkend noch suspendierend beeinflussen.

