Plug-in-Hybrid-Prämie: Warten auf klare Richtlinien von der Bundesregierung
Autokäufer mit einem Auge auf die neue Plug-in-Hybrid-Prämie der Bundesregierung müssen weiterhin Geduld üben, da das Umweltministerium noch wesentliche Details festlegen muss. Entscheidend ist die noch ungeklärte Bemessungsgrundlage eines wichtigen Richtwertes, wie kürzlich von der Zeitschrift 'auto motor und sport' berichtet wurde.
Besonders im Fokus stehen dabei die Förderkriterien für Plug-in-Hybride, Fahrzeuge, die sowohl mit Strom als auch mit Benzin betrieben werden können. Umweltminister Carsten Schneider hat zu Beginn der Woche den Förderplan für Elektrofahrzeuge enthüllt und angekündigt, dass auch Plug-in-Hybride sowie Modelle mit sogenannten Range Extendern berücksichtigt werden. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektrofahrzeugen erhöhen.
Die Fördersummen für diese Fahrzeugtypen variieren zwischen 1.500 und 4.000 Euro, abhängig von individuellen Faktoren und Fahrzeugmodellen. Während vollelektrische Fahrzeuge eine höhere Unterstützung erhalten, sind Förderanträge voraussichtlich erst ab Mai möglich, sobald die erforderliche digitale Infrastruktur bereitsteht. Die Förderung wird jedoch rückwirkend für ab Jahresbeginn zugelassene Autos gelten.
Doch viele Details sind noch in Arbeit. Förderfähig sind Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender nur, wenn sie entweder weniger als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Das Ministerium plant, die Förderrichtlinie bis Ende Februar fertigzustellen, wobei eine wesentliche Entscheidung die endgültige Bestimmung der elektrischen Reichweite betrifft.
Die Emissionswerte werden im Rahmen des WLTP-Testverfahrens (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt, das unterschiedliche Fahrsituationen simuliert. Unklar ist aktuell, ob der kombinierte WLTP-Wert, der auch längere Autobahnfahrten berücksichtigt, herangezogen wird oder ob der Stadtverkehrswert, bei dem wahrscheinlich öfter der Elektroantrieb genutzt wird, maßgeblich sein soll. Sollte letzterer als Grundlage dienen, könnten mehr Modelle die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten und somit förderfähig werden.

