Plagiatsvorwurf gegen Verfassungsrichterschwerin entkräftet
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf wurde durch ein aktuelles Kurzgutachten vom Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens freigesprochen. In einem Begleitschreiben der Kanzlei Quaas und Partner erklärten die genannten Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben, dass die erhobenen Vorwürfe unbegründet und inhaltslos seien.
Brosius-Gersdorf hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann, Hubertus Gersdorf, selbst die Untersuchung initiiert, nachdem die Plagiatsvorwürfe als Hindernis für ihre Wahl in das Bundesverfassungsgericht aufkamen. Die Kanzlei stellte fest, dass mögliche Ähnlichkeiten zwischen der Dissertation der Juristin und der Habilitationsschrift ihres Mannes, welche beide im Jahr 1997 an der Universität Hamburg eingereicht wurden, keinerlei substanzielle Grundlage für ein Plagiat bilden.
Der Bericht der Stuttgarter Kanzlei hebt hervor, dass selbst bei Zugrundelegung aller angeführten Gemeinsamkeiten sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht die Schwelle für einen Plagiatsvorwurf deutlich unterschritten wird. Bemerkenswert ist, dass die Habilitation von Hubertus Gersdorf zeitlich später erstellt wurde als die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf.
Die geplante Wahl von Brosius-Gersdorf und weiteren Richtern vor wenigen Tagen wurde krisenhaft vertagt, da der Widerstand in der Union zu groß war. Während innerhalb der Union weiterhin Skepsis hinsichtlich der Kandidatin herrscht, steht die SPD entschlossen hinter Brosius-Gersdorf. Die CDU-Partei-internen Meinungen deuten darauf hin, dass die Lösung dieses Dilemmas nicht öffentlich, sondern in internen Gesprächen gefunden werden muss.
Inmitten dieser politischen und medialen Kontroverse äußerte der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl sein Bedauern über Missverständnisse, die im Zusammenhang mit seiner Predigt entstanden. In einer Erklärung bot er Brosius-Gersdorf ein persönliches Gespräch an, um etwaige Missinterpretationen auszuräumen.

