@
23 Und jetzt ließ nochmal den Satz: "Jeden ohne Kennzeichen wird auch sofort unterstellt, eine Fahrerflucht begangen zu haben, oder dies in Kürze zu begehen zu wollen." Warum vermummen sie sich dann kollektiv in der Demo? Ist die perfekte Vorbereitung auf eine Straftat nicht die, so unauffällig wie möglich zu bleiben? Wieso suchen sie nicht generell die Deckung unter den tausenden anderen Bunten und vermummen sich bei Bedarf?
Wer will das Vermummungsverbot aushebeln???
P.S.: Das Kennzeichen habe ich ins Spiel gebracht, da ich auf die Schnelle auf kein besseres Beispiel gekommen bin. Ich finde es auf jeden Fall besser, Äpfel und Birnen zu vergleichen, als das ich gar kein Beispiel zur Verdeutlichung schreibe. Immerhin ergeben Äpfel und Birnen mit anderem Obst einen guten Obstsalat.;o)
@
22: Man schadet Leuten, denen bei Demos Privateigentum zerstört wird: Ein KFZ das verbrannt wird gilt als Vandalismus - und ist nicht versichert. Ein Geschäft, das nur zerstört wird gilt als Vandalismus ... Keiner findet heraus, wer den Molotov-Cocktail auf den Polizisten geworfen hat. Wenn es erlaubt wird, sich auf einer Demo zu vermummen - dann ist es so gut wie unmöglich, die Täter zu ermitteln. Somit ist jeder, der das Vermummungsverbot aushebeln will für diese Straftaten mitverantwortlich
(23) k17595 · 14. Juli 2017
@
22: Es geht nicht darum, dass die Vermummung selbst schadet, sondern Verbrechen vorbereiten soll. Bei den Krawallen haben sich Schwarzvermummte zwischendurch umgezogen, um an anderer Stelle - vermummt- weitee Straftaten zu begehen. Weshalb sollte man Verbrechern die "Arbeit" leicht machen, indem man die Strafverfolgung erschwert?
@
18 Ich hab die Kennzeichen nicht ins Spiel gebracht. Wo wir schon bei Äpfel und Birnen sind. Wenn du klaust, prügelst oder hinterziehst, schadet du jemand anderen. Wen schadet du, wenn du dich selber unkenntlich machst? @
21 Es war glaub ich mal eine Ordnungswidrigkeit, wieso kann es das nicht wieder werden?
Kein Mensch spricht von Legalisieren. Es geht darum, der Polizei mehr Entscheidungsspielraum zu geben, damit sie in Situationen, in denen sie eigentlich lieber deeskalierend agieren sollte, nicht per Gesetz gezwungen ist, womöglich zu eskalieren. Manche haben anscheinend entweder den Text nicht gelesen oder halten Deeskalation für Weicheitaktik, die nicht infrage kommt oder irgendsoein Blödsinn.
"Du bist nicht verpflichtet, deine Unschuld zu beweisen. Wer etwas behauptet oder einen Verdacht hat, muss diesen beweisen." Oh doch, bei einem Justizirrtum - bei einem Fehlurteil bin ich gezwungen, dem Staat zu beweisen, daß nicht ich der Täter war. Bei Kommentar 17 habe ich ja schon geschrieben, daß eigentlich alles gegen mich sprach - außer Figur und Kürpergröße. Wenn ich klein und dick wäre - dann wäre ich vor Gericht schuldig gesprochen worden. Damit wäre die Beweispflicht bei mir gelegen
(19) k17595 · 14. Juli 2017
@
11: Du bist nicht verpflichtet, deine Unschuld zu beweisen. Wer etwas behauptet oder einen Verdacht hat, muss diesen beweisen.
(18) k17595 · 14. Juli 2017
@
12 ... und weil das Verbot von Taschendiebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchdiebstahl die Verbrechen bislang nicht verhindert hat, sollte man sie legalisieren? Merkwürdige Logik. Die Sache mit den Kennzeichen stammt von dir, nicht von mir. Da hast du eben Äpfel mit Birnen verglichen.
... und wie Richter entscheiden - das wissen aus Erfahrung auch die Polizisten. Nachdem der Polizist meine Unschuld erkannt hatte sprach ich noch eine Zeit lang mit ihm. Er meinte, daß meine Lage aussichtslos gewesen wäre. Meine Fingerabdrücke hätten sie übrigens gefunden (ich tanke öfter dort). Fingerabdrücke, Täterbeschreibung, Wagenmarke, Farbe des Fahrzeugs, Übereinstimmung des Anfangs der Kennzeichenbeschreibung , Zeugenaussage ... Da ist keine Chance - der "wahre" Täter ist überführt
Deshalb gibt es die Gewaltenteilung. Die Schuld bemisst ein Richter und nicht der Polizist. Selbst wenn du klein und dick wärst, wäre die Beweislage recht dünn. Da müsste man schon das Diebesgut bei dir, oder Fingerabdrücke o.ä. bei der Tanke finden, um es zu einem Prozess kommen zu lassen.
Wenn ich klein und dick gewesen wäre hätte (das hat selbst der Polizist gesagt) die Polizei meine Schuld wohl bewiesen. Denn der Zeuge hätte mich wohl sehr wahrscheinlich bei einer Gegenüberstellung als Täter bezeichnet. ... und wie hier bereits gesagt: Eine Verwechslung mit einem anderen Fahrer ist "unmöglich". Da wäre es in dem Rechtsstatt schwer gewesen, meine Unschuld zu beweisen.
@
11 Wir leben in einem Rechtsstaat. Da muss ein Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen. Der Staat muss deine Schuld beweisen. Ganz normaler Vorgang dass du in dem Fall zur Polizei gebeten wurdest. Die Polizei muss Hinweisen nachgehen, um Straftaten aufzuklären. Wenn du aus unwichtigem Grund der Befragung fern geblieben wärst, hättest du dich jedenfalls verdächtig gemacht.
Wenn das Vermummungsverbot ausgehebelt werden kann - dann könnte man ja auch z.B. die Pflicht beenden, daß man ein Kennzeichen führen muß. Dann wird es normal, daß keiner ein Kennzeichen hat, daß jeder immer vermummt ist. Dann vermutet bestimmt keiner mehr böse Hintergedanken.
@
7 Das Verbot hat das ja am WE so toll verhindert und bei falschen Verdächtigungen oder hetzjagten hilft es auch nicht. @
8 Jeden ohne Kennzeichen wird auch sofort unterstellt, eine Fahrerflucht begangen zu haben, oder dies in Kürze zu begehen zu wollen. Außerdem ist fahren ohne Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Ich hatte bereits das Vergnügen, daß ich zur Polizei durfte. Die Marke und Farbe meines Wagens war identisch bei einem Diebstahl an einer Tankstelle. Der Beginn des Nummernschildes war identisch mit der Zeugenaussage. Ich hatte kein Alibi für die Tatzeit. Mein Glück war, daß der Täter dick und klein war. Ansonsten hätte ich wohl Probleme gehabt, zu beweisen, daß ich nicht der Täter war. Das Schreiben, daß ich mich bei der Polizeistelle zu melden habe besitze ich heute noch.;o)
(10) k17595 · 14. Juli 2017
Wenn Pistorius für Schulz das Thema innere Sicherheit abdecken soll, erweist er ihm gerade einen Bärendienst, wenn Schulz nicht gleiche Vorstellungen hat.
(9) k17595 · 14. Juli 2017
@
8: Wenn das kennzeichen unvollständig genannt wurde, kannst du auch nicht mit einem anderen Fahrer verwechselt werden. Das würde weder Fahren ohne Kennzeichen (was ebenso wie eine Vermummung bei einer Demo verboten ist) noch Vermummung am Steuer rechtfertigen.
@
7: Gegenbeispiel: Soll ich jetzt das Kennzeichen von meinem Auto entfernen, damit ich nicht eventuell mit einem Fahrer verwechselt werde, der Fahrerflucht begangen hat (wenn Zeugen das Kennzeichen unvollständig nennen können)?
(7) k17595 · 14. Juli 2017
@
4: Genau. Feigheit oder die Angst, wegen Straftaten belangt zu werden, steckt hinter der Vermummung. Möchte jemand einen Molotow- Cocktail - Werfenden als KiTa - Betreuung oder Lehrer für sein Kind?
Genauso finde ich übertrieben, dass es strafrechtluch Verboten ist Gegenstände die zur "unkenntlichmachung" geeignet sind, überhaupt mitzuführen wie z.B. Regenschirme,Schals, Kissen oder Luftmatratzen ('Stichwort Schutzwaffen') Was ist im Regen oder im Winter? Allein schon das mitführen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Ich darf durch das Vermummungsverbot garnicht mehr Demonstrieren, würde ich erkannt werden, kann ich meinen Beruf an den Nagel hängen da ich durch keine Sicherheitsüberprüfung kommen würde.
...vermummten Demonstranten getroffen hat. Aufgrund einer Falschmeldung von der BILD
<link> Die Polizei musste mehrmals erklären, dass die auf dem Foto befindliche Person kein Tatverdächtiger ist, denn der Täter wurde garnicht fotografiert. Dennoch wird das Foto immernoch so weiterverbreitet. Auch kann ich mir vorstellen, dass manche Menschen Angst vor Repressionen haben und deswegen nicht erkannt werden möchten z.B. vom Arbeitgeber, Freunden oder Behörden.
Ich sehe das Vermummungsverbot zwiespältig. Einerseits ist es richtig, dass Straftäter sich vorsätzlich vermummen um bei ihren Straftaten innerhalb einer Demonstration nicht erkannt zu werden, allerdings hat gerade der G20 Gipfel gezeigt, dass viele nicht vermummte Gewalttäter unterwegs waren und die hauptsächlichen Gewalttaten jenseits von Demonstrationen stattfanden. Da hätte in beiden Fällen das Vermummungsverbot nicht gegriffen. Ich erinnere nur mal an die Hetzjagt die am WE einen nicht ...
(2) k17595 · 14. Juli 2017
Deeskalation durch Vermummung? Wovon träumt Pistorius eigenlich nachts? @
1: Richtig.
Ein Vermummungsverbot ist in meinen Augen notwendig. Wer demonstrieren will braucht sich nicht zu maskieren. Gegen eine Demo hat nicht einmal ein Neo-Nazi etwas zu befürchten ... und wer sich vermummt hat etwas vor, das nicht mit seinem Gesicht in Verbindung gebracht werden soll. Falls eine Gesetzeslücke existiert muß das Gesetz geändert werden - und nicht die Straftat "gelockert" bzw. verharmlost werden.