Petition gegen Lebensversicherungsreformgesetz Bundestag übergeben
LV-Doktor prüft nun rechtliche Schritte gegen Kürzung der Bewertungsreserven

(lifepr) Zug, 02.10.2014 - Die Petition "Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beteiligt werden", die unter anderem vom Bund der Versicherten unterstützt wurde, ist nun beendet und wurde vor wenigen Tagen dem Petitionsausschuss des Bundestages übergeben. Auch LV-Doktor, das erfolgreiche Verbraucherschutzprojekt der proConcept, das für die Rechte von (ehemaligen) Lebensversicherungskunden kämpft, hatte sich immer wieder für die Unterschriftensammlung stark gemacht. Insgesamt kamen mehr als 8.800 Unterzeichner unter anderem dem Aufruf von LV-Doktor nach, sich an der Protestaktion zu beteiligen. "Allerdings geht uns die Petition nicht weit genug", äußert sich Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor und kündigt an, dass die LV-Doktor-Netzwerkanwälte nun weitere rechtliche Schritte gegen das umstrittene Reformgesetz prüfen.

Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht hinnehmbar

Jüngst erst hatte die Studie des Betriebswirtschaftsprofessors Hermann Weinmann die Debatte um die Bewertungsreserven neu entfacht. Ähnlich wie bereits die Ökotest-Analyse zu Beginn des Jahres zeigt Weinmann auf, dass es den großen Versicherungsgesellschaften durchaus besser geht, als sie vorgeben und sogar in der Niedrigzinsphase ansehnliche Überschüsse erwirtschaftet werden. Allein die Allianz soll nach Angaben Weinmanns über einen Bewertungsreserven-Puffer in Höhe von 22 Milliarden Euro verfügen. "Das muss man sich mal vorstellen", erzürnt sich der LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich, "die Versicherungsgesellschaften fahren ordentliche Margen ein, wollen diese aber nicht mit ihren Kunden teilen. Und das, obwohl ja gerade die Bewertungsreserven mit den Kapitalanlagen erwirtschaftet werden, die überhaupt erst mit Kundengeldern finanziert wurden!" LV-Doktor will deshalb nicht tatenlos zusehen, wie sich die Assekuranzen am Geld ihrer Kunden bereichern und prüft zusammen mit seinem juristischen Beirat, welche Rechtsmittel gegen die Eilreform eingelegt werden können.

Mühlen von Justiz und Verwaltung mahlen normalerweise langsam - außer wirtschaftliche Interessen stehen im Vordergrund

Besonders ärgerlich findet das Team von LV-Doktor - genauso wie der Bund der Versicherten - dass das Reformpaket im Eilverfahren durchgeboxt wurde. "Ohne Rücksicht auf Verluste (für den Kunden versteht sich), ohne Risiken und Gegenargumente einer eingehenden Prüfung zu unterziehen", echauffiert sich der LV-Doktor-Pressesprecher Heidenreich. Besonders ärgerlich hierbei sei, dass die Klärung von verbraucherrechtlichen Fragen im Einzelfall Jahre dauere, Geschenke für die Versicherungslobby - getarnt als Rettungspaket für eine gesamte Branche - aber still und heimlich, quasi über Nacht, entschieden würde. Kunden sollten sich nach Ansicht von LV-Doktor dieses Vorgehen und die Beschneidung ihrer finanziellen Ansprüche nicht gefallen lassen und notfalls darüber nachdenken, ihre Lebensversicherung kündigen zu lassen.

Großteil der Bewertungsreserven retten

Wer ohnehin längst seine Lebensversicherung kündigen wollte, sollte jetzt aktiv werden. Denn das Online-Portal Finanztip hat bereits vor einigen Wochen auf schriftliche Anfrage beim Bundesfinanzministerium und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Bestätigung erhalten, dass mit Kürzungen erst im nächsten Jahr zu rechnen sei. Die Bewertungsreserven seien größtenteils bereits in den Jahresdeklarationen der Assekuranzen für 2014 festgeschrieben. "Wer also seine Lebensversicherung kündigen will, sollte das innerhalb der nächsten beiden Monate tun, um so viel Geld wie möglich aus den Verträgen zu erhalten.", meint der LV-Doktor-Pressesprecher und gibt gleichsam zu bedenken, dass nur diejenigen Kunden ihre Policen optimal verwerten können, die sich beim Lebensversicherung kündigen professionelle Unterstützung holen. Und wer könnte diese besser leisten, als der Profi auf dem Gebiet der Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherung - LV-Doktor?

Übrigens können Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner bereits vorab prüfen, wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 02.10.2014 · 12:24 Uhr
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