Personalvertretungsrecht für den Öffentlichen Dienst
Seminar des Behörden Spiegel am 06.03.2015, in Bonn
(pressebox) Bonn, 20.02.2015 - Personalvertretungsrecht für den Öffentlichen Dienst
06. März 2015, Bonn
Das Personalvertretungsrecht gilt als ein "sperriges Rechtsgebiet" und wird nicht gern in der Praxis angewandt. Allerdings sind die Behörden des Bundes und der Länder dazu gesetzlich verpflichtet. Ein rechtssicherer Umgang ist damit unbedingt erforderlich. Die Rechtskontrolle wird durch Spezial-Kammern der Verwaltungsgerichte ausgeübt. Die Behördenvertreter, aber auch die Personalräte, sollten daher über das notwendige Wissen verfügen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick, 10:00-17:00 Uhr:
- Allgemeine Vorschriften
- Personalrat
- Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat
- Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
- Amtszeit des Personalrates
- Geschäftsführung des Personalrats
- Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- Personalversammlung - Ausspracheforum für die Beschäftigten?
- Beteiligung der Personalvertretung
- Allgemeines
- Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
- Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
- Gerichtliche Entscheidungen
- Ausgewählte Rechtsprechung
- Fragen der Teilnehmer/innen
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
- Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
- Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
- Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
- Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
- Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Bonn statt.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt
06. März 2015, Bonn
Das Personalvertretungsrecht gilt als ein "sperriges Rechtsgebiet" und wird nicht gern in der Praxis angewandt. Allerdings sind die Behörden des Bundes und der Länder dazu gesetzlich verpflichtet. Ein rechtssicherer Umgang ist damit unbedingt erforderlich. Die Rechtskontrolle wird durch Spezial-Kammern der Verwaltungsgerichte ausgeübt. Die Behördenvertreter, aber auch die Personalräte, sollten daher über das notwendige Wissen verfügen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick, 10:00-17:00 Uhr:
- Allgemeine Vorschriften
- Personalrat
- Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat
- Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
- Amtszeit des Personalrates
- Geschäftsführung des Personalrats
- Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- Personalversammlung - Ausspracheforum für die Beschäftigten?
- Beteiligung der Personalvertretung
- Allgemeines
- Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
- Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
- Gerichtliche Entscheidungen
- Ausgewählte Rechtsprechung
- Fragen der Teilnehmer/innen
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
- Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
- Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
- Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
- Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
- Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Bonn statt.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt