Nitratbelastung im Grundwasser: Bundesregierung zum Handeln verpflichtet
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen muss, um die Nitratbelastung im Grundwasser zu senken. Die Notwendigkeit eines Nationalen Aktionsprogramms zum Schutz der Gewässer wurde betont, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstellt werden soll. Diese Entscheidung ging auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, die somit einen bedeutenden Sieg für den Umweltschutz verbuchen konnte.
Der rechtliche Rahmen des Düngegesetzes, das bereits seit 2017 ein solches Aktionsprogramm fordert, wurde in der Urteilsbegründung hervorgehoben. Die geforderte Dualität aus Aktionsprogramm und Anpassungen der Düngeverordnung wurde bisher nicht umgesetzt, was das Gericht nun deutlich monierte. Die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack machte klar, dass das Aktionsprogramm die Nitratbelastung aus der Landwirtschaft derart reduzieren müsse, dass die EU-Grenzwerte eingehalten werden.
Die DUH bewertet das Urteil als einen "historischen Erfolg" und hofft auf eine konstruktive Mitwirkung bei der Programmentwicklung. Die Wasserwirtschaftsverbände, allen voran der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), fordern nun strengere Düngeregeln und eine transparente Bilanzierung der Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben. Ebenso mahnt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zur zügigen Umsetzung notwendiger Maßnahmen, um die EU-Nitratrichtlinie endlich wirksam einzuhalten.
Dieses Urteil ist nicht das erste seiner Art in diesem Jahr. Bereits im März erging eine ähnliche Entscheidung, in der die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu besseren Präventivmaßnahmen gegen Nitratbelastung an der Ems verpflichtet wurden. Auch hier zeichnete die Deutsche Umwelthilfe verantwortlich für den Vorstoß.

